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Google & Bewertungen

Negative Google-Bewertung: löschen lassen oder antworten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Unfair oder übertrieben reicht nicht: Google löscht eine Bewertung, wenn sie gegen Googles Regeln verstößt, etwa weil der Verfasser nie Kunde war, ein Mitbewerber oder Ex-Mitarbeiter schreibt, jemand beleidigt oder private Daten veröffentlicht, oder wenn sie nach einer rechtlichen Meldung als rechtswidrig eingestuft wird. Google schreibt selbst: »Melden Sie keine Rezensionen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt sind.«
  • Eine Bewertung melden Sie im Google-Unternehmensprofil oder über Googles Tool zum Verwalten von Bewertungen. Die Prüfung dauert laut Google in der Regel mehrere Tage, gegen eine Ablehnung können Sie einmal Einspruch einlegen. Für rechtswidrige Inhalte muss Google nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) zusätzlich ein eigenes Meldeverfahren anbieten.
  • War der Verfasser nie Kunde, reicht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2022 in der Regel Ihr Einwand, dass es keinen Kundenkontakt gab, damit das Bewertungsportal nachprüfen muss. Entschieden wurde der Fall für ein Reiseportal.
  • Echte Kritik bleibt stehen. Dann zählt Ihre Antwort, denn sie lesen alle künftigen Kunden mit: kurz, sachlich und mit einem Angebot zum direkten Gespräch. Vier Musterantworten zum Anpassen stehen weiter unten.
Inhalt · 11 Abschnitte
Symbolbild: Person mit Smartphone unterwegs in der Stadt, auf der Suche nach einem Betrieb in der Nähe

Ob Sie eine negative Google-Bewertung löschen lassen können oder beantworten sollten, hängt an einer einzigen Frage: Verstößt sie gegen Googles Richtlinien oder gegen das Gesetz, oder ist sie einfach unangenehm? Im ersten Fall melden Sie die Bewertung, und Google prüft sie nach den eigenen Regeln. Im zweiten Fall bleibt sie stehen, und Ihre Antwort wird zum wichtigsten Text auf Ihrem Profil. Alle Google-Angaben in diesem Ratgeber stammen aus der Google-Hilfe, abgerufen am 6. Oktober 2026.

Zwei Begriffe vorab. Google spricht von Rezensionen, gemeint sind die Bewertungen mit Sternen und Text im Unternehmensprofil. Und es gibt zwei Arten von Problemen, die sich unterschiedlich lösen lassen: einen Richtlinienverstoß, über den Google nach eigenen Regeln entscheidet, und eine Rechtsverletzung, etwa eine falsche Tatsachenbehauptung, über die im Streitfall ein Gericht entscheidet.

Ihr Fall, Ihr Abschnitt

Beleidigung, Hetze oder private Daten: melden, Abschnitt 3. Der Verfasser war nie Kunde: Abschnitt 4. Ein Mitbewerber, ein Ex-Mitarbeiter oder jemand will Geld: Abschnitt 5. Unfair, aber echt: antworten, mit vier Musterantworten.

Welche Google-Bewertungen werden gelöscht?

Google löscht Bewertungen, die gegen die Richtlinie »Verbotene und eingeschränkt zulässige Inhalte« verstoßen. Der Grundsatz steht gleich am Anfang: »Alle Beiträge bei Google Maps müssen auf Erfahrungen beruhen, die tatsächlich an einem Ort oder mit einem Unternehmen gemacht wurden.« Für Betriebe sind diese Kategorien die wichtigsten:

  • Gefälschte Interaktionen. Bewertungen, die keinem tatsächlichen Erlebnis entsprechen, umgangssprachlich Fake-Bewertungen: erfundene Kunden, gekaufte Bewertungen oder Bewertungen über Bot-Konten.
  • Manipulation von Bewertungen und Interessenkonflikt. Darunter fallen ausdrücklich Bewertungen von Mitbewerbern in der Branche, von aktuellen oder früheren Mitarbeitern und aus der Familie, außerdem ungewöhnliche Mengen oder Muster von Bewertungen.
  • Belästigung und Hassrede. Inhalte, die Personen oder Unternehmen belästigen oder andere dazu ermutigen, und jede Form von Hassrede.
  • Personenbezogene Daten. Veröffentlicht jemand ohne Einwilligung private Telefonnummern, Adressen oder Gesundheitsangaben, etwa von Mitarbeitern, ist das ein Verstoß.
  • Obszönitäten und anstößige Inhalte. Vulgäre Sprache, sexuelle oder gewaltverherrlichende Inhalte werden entfernt.
  • Nicht themenbezogene Inhalte. Allgemeine politische oder soziale Kommentare und persönliche Belange, die nichts mit einem Erlebnis bei Ihrem Betrieb zu tun haben.
  • Fehlinformationen und Falschdarstellung. Unwahre oder irreführende Angaben, die Google als schädlich einstuft.

Was nicht auf der Liste steht, ist ebenso wichtig. Eine schlechte Bewertung über ein echtes Erlebnis bleibt stehen, auch wenn sie überzogen, unfair oder schlecht formuliert ist. In der Google-Hilfe zum Melden von Rezensionen heißt es dazu: »Melden Sie keine Rezensionen, die Ihnen nicht gefallen, aber sachlich korrekt sind.« Und: »Google schlichtet keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden.« Wer Bewertungen meldet, nur weil sie wehtun, verliert Zeit, die in eine gute Antwort besser investiert wäre.

Google löscht Regelverstöße, keine Meinungen.

Meinung oder Tatsachenbehauptung: Was ist erlaubt?

Rechtlich entscheidet bei einer Bewertung vor allem, ob sie eine Meinung äußert oder eine Tatsache behauptet. Meinungen sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes weitgehend geschützt, auch harte und unsachliche. Tatsachenbehauptungen lassen sich dagegen prüfen, und wer unwahre Tatsachen verbreitet, die einen Betrieb herabsetzen können, kann sich strafbar und schadensersatzpflichtig machen (§ 186 StGB, § 187 StGB, § 824 BGB). Zwei Beispiele machen den Unterschied greifbar:

  • Meinung: »Unfreundlicher Empfang, viel zu teuer, würde ich nicht wieder hingehen.« Das ist eine Bewertung des Erlebten. Sie bleibt in aller Regel stehen.
  • Tatsachenbehauptung: »Hat 300 Euro Anzahlung kassiert und ist nie erschienen.« Das lässt sich belegen oder widerlegen. Ist es unwahr, haben Sie einen Ansatzpunkt, gegen die Bewertung vorzugehen.

Grenzenlos geschützt sind aber auch Meinungen nicht. In der Regel wägen Gerichte die Meinungsfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ab. Nur in Ausnahmefällen entfällt diese Abwägung, etwa bei der sogenannten Schmähkritik. Die legt das Bundesverfassungsgericht eng aus: Eine Schmähung liegt erst vor, wenn eine Äußerung »keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat« und es »allein um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Person« geht (Pressemitteilung Nr. 49/2020). Eine scharfe Kritik an Ihrer Arbeit ist also noch keine Schmähkritik.

Wie melde ich eine Bewertung bei Google?

Eine Bewertung melden Sie, umgangssprachlich einen Löschantrag stellen, als Inhaber direkt im Google-Unternehmensprofil oder über Googles Tool zum Verwalten von Bewertungen. Google prüft die Meldung nach den Richtlinien und zeigt Ihnen im Tool, wie entschieden wurde. So gehen Sie vor:

  1. Bewertung sichern. Machen Sie einen Screenshot mit Datum, Name des Verfassers und vollständigem Text, bevor Sie irgendetwas tun. Ändert oder löscht der Verfasser seine Bewertung später, haben Sie trotzdem einen Beleg.
  2. Den passenden Grund wählen. Öffnen Sie im Profil die Rezensionen, wählen Sie bei der Bewertung das Meldesymbol und den Grund, der am genauesten passt. Ein präziser Grund ist besser als der allgemeinste.
  3. Status verfolgen. Im Tool zum Verwalten von Bewertungen sehen Sie jederzeit, wie es steht: »Entscheidung steht aus«, »Meldung überprüft – kein Richtlinienverstoß« oder »Eskaliert«. Laut Google dauert die Prüfung »in der Regel mehrere Tage«.
  4. Einmal Einspruch einlegen. Lehnt Google ab, können Sie laut Google-Hilfe »einmalig Einspruch einlegen«, ebenfalls über das Tool. Das Ergebnis kommt per E-Mail. Begründen Sie den Einspruch knapp mit dem Teil der Richtlinie, gegen den die Bewertung verstößt.
  5. Bei Rechtsverletzungen den rechtlichen Weg nutzen. Verstößt eine Bewertung nicht klar gegen eine Richtlinie, aber gegen das Gesetz, etwa weil sie unwahre Tatsachen behauptet, gibt es Googles Formular »Inhalte aus rechtlichen Gründen melden«. Dort können Sie auch Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Ihres Unternehmens melden.

Diesen rechtlichen Weg regelt das EU-Gesetz über digitale Dienste, der Digital Services Act. Für Google Maps als sehr große Plattform gilt er seit August 2023, allgemein seit Februar 2024. Nach Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 muss Google für rechtswidrige Inhalte ein Meldeverfahren anbieten, darüber »zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv« entscheiden und Ihnen die Entscheidung mitteilen. Nennen Sie in der Meldung die genaue Adresse der Bewertung und erklären Sie knapp, warum sie rechtswidrig ist. Gegen die Entscheidung können Sie mindestens sechs Monate lang kostenlos Beschwerde einlegen (Artikel 20) und eine zugelassene außergerichtliche Streitbeilegungsstelle anrufen, deren Entscheidung allerdings nicht bindend ist (Artikel 21). Der Weg zu den Gerichten bleibt daneben offen.

Fake-Bewertung: Was tun, wenn der Verfasser nie Kunde war?

Hatte der Verfasser einer Bewertung nie Kontakt zu Ihrem Betrieb, ist die Bewertung nach Googles Richtlinien eine gefälschte Interaktion und rechtlich angreifbar. Die Rechtsprechung macht es Betrieben dabei vergleichsweise leicht. Der Bundesgerichtshof hat am 9. August 2022 entschieden (Az. VI ZR 1244/20), dass der Einwand des Bewerteten, der Bewertung liege kein Kundenkontakt zugrunde, in der Regel ausreicht, damit das Bewertungsportal prüfen muss. Im Streitfall muss das Portal dann darlegen, dass ein Kontakt bestand. Kommt es dieser Pflicht im Prozess nicht nach, ist der fehlende Kundenkontakt als wahr zu unterstellen, und die Bewertung ist rechtswidrig. Einer näheren Begründung bedarf es nach dem BGH nur, wenn sich die Identität des Verfassers für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt (zusammengefasst von der Legal Tribune Online). Der Fall betraf einen Ferienpark und ein Online-Reiseportal. Schon 2016 hatte der Bundesgerichtshof festgehalten, dass ein Portal nach einer Beanstandung beim Verfasser nachfragen und Belege anfordern muss (Az. VI ZR 34/15, ein Zahnarzt gegen das Portal jameda).

Für die Praxis heißt das:

  • Prüfen Sie Ihre Unterlagen. Kundenkartei, Auftragsbuch, Terminkalender, Rechnungen: Finden Sie zu Name und Zeitraum keinen Vorgang, notieren Sie das.
  • Beanstanden Sie konkret. Melden Sie die Bewertung bei Google mit dem Hinweis, dass kein Kundenkontakt besteht, und nutzen Sie bei Ablehnung den rechtlichen Meldeweg. Bleiben Sie dabei sachlich, ohne Vermutungen über den Verfasser.
  • Holen Sie bei Bedarf Hilfe. Reagiert die Plattform nicht oder geht es um viele Bewertungen auf einmal, ist ein Anwalt mit Erfahrung im Äußerungsrecht, also dem Recht rund um Kritik, Bewertungen und Ruf, der richtige Ansprechpartner.

Was tun bei Bewertungen von Mitbewerbern und Ex-Mitarbeitern?

Bewertungen von Mitbewerbern oder früheren Mitarbeitern sind nach Googles Richtlinie ein Interessenkonflikt und damit ein Löschgrund. Google nennt ausdrücklich eine »aktuelle oder frühere Beschäftigung« und Verbindungen »als Mitbewerber in der Branche«. Das Problem ist der Nachweis. Hinweise geben Bewertungen, die in kurzer Zeit gehäuft auftauchen, auffällig ähnliche Formulierungen, Profile ohne weitere Bewertungen oder Details, die nur ein Insider kennen kann. Google erfasst solche Fälle als »ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen«. Lässt sich ein Mitbewerber als Urheber nachweisen, kommt zusätzlich das Wettbewerbsrecht ins Spiel: Unlauter handelt nach § 4 Nr. 1 und 2 UWG, wer einen Mitbewerber herabsetzt oder unwahre, geschäftsschädigende Tatsachen über ihn verbreitet.

Erpressung mit negativen Bewertungen

Ein eigener Fall ist Erpressung: Jemand droht mit einer Welle schlechter Bewertungen oder hat sie schon geschrieben und verlangt Geld, damit sie verschwinden. Google hat dafür eine eigene Hilfeseite und ein eigenes Meldeformular. Der Rat dort ist eindeutig: »Lassen Sie sich nicht auf die Erpresser ein bzw. zahlen Sie nicht.« Sichern Sie Screenshots der Nachrichten, Links zu den Bewertungen und Zeitstempel und melden Sie den Fall über das Formular. Erpressung ist außerdem eine Straftat nach § 253 StGB, die Sie bei der Polizei anzeigen können.

Wie antworte ich richtig auf eine negative Bewertung?

Die beste Antwort auf eine negative Bewertung ist kurz, sachlich und an den nächsten Kunden gerichtet, nicht an den Verfasser. Sie zeigt, dass Sie die Kritik ernst nehmen, korrigiert Falsches ohne Gegenangriff und bietet einen Weg ins direkte Gespräch. Google gibt dafür in seiner Hilfe zu Rezensionen klare Regeln vor: »Fassen Sie sich kurz und halten Sie Ihre Antwort einfach.« »Geben Sie niemals die privaten Daten des Rezensenten weiter und greifen Sie ihn nicht persönlich an.« Und: »Geben Sie Fehler Ihrerseits offen zu.«

Dass sich die Mühe lohnt, zeigt eine Studie von Davide Proserpio und Giorgos Zervas, die Hotelbewertungen auf TripAdvisor ausgewertet haben: Als Hotels anfingen zu antworten, bekamen sie 12 Prozent mehr Bewertungen, und ihre Durchschnittsnote stieg um 0,12 Sterne (Harvard Business Review, Februar 2018). Laut der zugrunde liegenden Studie wurden die negativen Bewertungen zudem seltener, dafür ausführlicher (Marketing Science, 2017). Die Studie betrifft Hotels, nicht Handwerksbetriebe oder Praxen, und lässt sich nicht eins zu eins auf Google übertragen. Die Richtung ist aber plausibel: Wer sieht, dass ein Betrieb antwortet, schreibt überlegter.

Fünf Regeln für eine gute Antwort:

  1. Nicht im Ärger antworten. Lesen Sie die Bewertung, legen Sie sie weg und antworten Sie mit etwas Abstand, aber zeitnah, damit die Bewertung nicht wochenlang unkommentiert steht.
  2. Danken und anerkennen. Ein Satz, der die Erfahrung des Kunden ernst nimmt, nimmt der Kritik viel Schärfe. Anerkennen heißt nicht, allem zuzustimmen.
  3. Fakten richtigstellen, ohne Details auszubreiten. Stimmt etwas nicht, sagen Sie das ruhig und knapp. Keine Auftragsdetails, keine Namen, keine Rechnungsbeträge in der Öffentlichkeit.
  4. Einen Weg anbieten. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für das direkte Gespräch. Das zeigt Mitlesenden, dass Sie Probleme lösen, statt sie zu diskutieren.
  5. Kein Angebot gegen Löschung. Ein Rabatt oder eine Gratisleistung gegen das Ändern oder Löschen einer negativen Bewertung ist nach Googles Richtlinie ausdrücklich verboten. Google schreibt außerdem, die Verfasser seien »bereits Kunden, daher brauchen Sie ihnen keine Angebote zu unterbreiten«.

Technisch gut zu wissen: Antworten können Sie nur mit einem bestätigten Unternehmensprofil. Google prüft jede Antwort, das dauert laut Google-Hilfe in der Regel bis zu zehn Minuten, in Einzelfällen bis zu 30 Tage. Der Verfasser wird benachrichtigt, sobald Sie geantwortet haben. Antworten lassen sich später bearbeiten oder löschen.

Welche Musterantworten passen auf negative Bewertungen?

Vier Musterantworten decken die häufigsten Fälle ab: berechtigte Kritik, eine falsche Darstellung, eine Bewertung ohne erkennbaren Kunden und eine Bewertung nur mit Sternen. Sie sind Gerüste, keine Texte zum unveränderten Einfügen, denn eine Antwort, die erkennbar von der Stange kommt, wirkt schlechter als gar keine. Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern und passen Sie mindestens einen Satz an die konkrete Bewertung an.

Musterantwort 1: Die Kritik ist berechtigt

Guten Tag [Name],
vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung. Sie haben recht: [Wartezeit, Termin, Ausführung] war nicht so, wie es bei uns sein sollte, und das tut uns leid. Wir haben das intern besprochen und [konkrete Änderung, z. B. stellen die Terminbestätigung um].
Wenn Sie mögen, rufen Sie mich gern direkt an, dann finden wir eine Lösung: [Telefonnummer].
Viele Grüße, [Vorname Nachname], [Betrieb]

Musterantwort 2: Die Darstellung stimmt nicht

Guten Tag [Name],
danke, dass Sie sich die Zeit für eine Bewertung genommen haben. Schade, dass Sie mit uns nicht zufrieden waren. Ihre Darstellung deckt sich allerdings nicht mit unseren Unterlagen: [ein sachlicher Satz ohne Auftragsdetails, z. B. Nach unseren Unterlagen ist es anders abgelaufen].
Gern klären wir das persönlich mit Ihnen, statt hier öffentlich ins Detail zu gehen. Sie erreichen uns unter [Telefonnummer oder E-Mail-Adresse].
Viele Grüße, [Vorname Nachname], [Betrieb]

Musterantwort 3: Kein Kunde erkennbar

Guten Tag [Name],
danke für Ihre Bewertung. Wir haben in unseren Unterlagen nachgesehen, zu Ihrem Namen und dem Zeitraum aber keinen Auftrag und keinen Termin gefunden.
Bitte melden Sie sich unter [Telefonnummer oder E-Mail-Adresse], damit wir den Vorgang klären können.
Viele Grüße, [Vorname Nachname], [Betrieb]

Musterantwort 4: Nur Sterne, kein Text

Guten Tag [Name],
schade, dass Sie nicht zufrieden waren. Wir würden gern wissen, was nicht gepasst hat, damit wir es besser machen können.
Rufen Sie uns gern an: [Telefonnummer].
Viele Grüße, [Vorname Nachname], [Betrieb]

Für Antwort 3 gilt eine wichtige Einschränkung: Praxen, Kanzleien und Steuerberater sollten öffentlich weder bestätigen noch verneinen, dass jemand bei ihnen war, denn schon das kann gegen die Schweigepflicht verstoßen. Für sie gibt es einen eigenen Abschnitt weiter unten. Antwort 3 ersetzt außerdem nicht die Meldung bei Google, sie läuft parallel dazu, damit Mitlesende sehen, dass Sie die Bewertung nicht einfach ignorieren.

Keine Zeit, jede Bewertung selbst zu beantworten? Mit dem Bewertungs-Abo bekommen Sie zu jeder neuen Bewertung binnen 2 Werktagen einen Antwortentwurf, ab 3 Sternen abwärts geht eine Antwort erst nach Ihrer Freigabe online. Ob sich das für Ihr Profil rechnet, klären wir im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon.

Kostenloses Erstgespräch

Was Sie bei negativen Bewertungen auf keinen Fall tun sollten

  1. Gegenbewertungen schreiben oder kaufen. Eigene Bewertungen, Bewertungen von Familie und Belegschaft oder gekaufte Fünf-Sterne-Pakete sind gefälschte Interaktionen. Google kann dann zeitweise keine neuen Bewertungen mehr zulassen, bestehende ausblenden und im Profil eine Warnung anzeigen, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden (Google-Hilfe).
  2. Den Kunden unter Druck setzen. Anrufe mit Drohungen, Abmahnungen ohne anwaltliche Prüfung oder ein Gutschein gegen Löschung. Das verschärft den Konflikt und verstößt im Fall des Gutscheins gegen Googles Richtlinie.
  3. Öffentlich zurückschlagen. Ironie, Vorwürfe oder Details aus dem Auftrag in der Antwort. Die Antwort lesen nicht nur der Verfasser, sondern alle, die Ihren Betrieb danach suchen.
  4. Auf eine Löschgarantie setzen. Ob eine Bewertung entfernt wird, entscheidet Google oder im Streitfall ein Gericht. Niemand kann eine Löschung seriös zusagen, und wer Ihnen garantierte Ergebnisse verspricht, verkauft Ihnen ein Versprechen, das er nicht in der Hand hat.
  5. Die Bewertung ignorieren. Eine unbeantwortete Ein-Stern-Bewertung wirkt wie ein Eingeständnis. Selbst wenn Sie die Bewertung gemeldet haben, gehört eine kurze, sachliche Antwort dazu, bis Google entschieden hat.

Wie antworten Praxen und Kanzleien trotz Schweigepflicht?

Praxen und Kanzleien antworten auf Bewertungen am sichersten mit einer neutralen Standardantwort, die weder bestätigt noch bestreitet, dass jemand Patient oder Mandant war. Denn für Berufs­geheimnis­träger, also Ärzte, Therapeuten, Anwälte und Steuerberater, gilt eine strengere Regel: Sie dürfen nicht offenbaren, was ihnen in ihrer Berufsausübung anvertraut wurde, und dazu kann schon die Tatsache gehören, dass jemand bei ihnen war. Die Schweigepflicht ergibt sich aus § 203 StGB, für Ärzte zusätzlich aus der Berufsordnung ihrer Landesärztekammer nach dem Vorbild von § 9 der Musterberufsordnung, für Rechtsanwälte aus § 43a Abs. 2 BRAO. Eine Antwort wie »Sie waren doch erst letzte Woche wegen Ihres Rückens bei uns« ist deshalb tabu, auch wenn die Bewertung unfair ist.

Musterantwort für Praxen und Kanzleien

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zu einzelnen Personen und Behandlungen dürfen wir uns öffentlich nicht äußern, auch nicht dazu, ob jemand bei uns war. Bitte wenden Sie sich direkt an uns.

Kanzleien ersetzen »Behandlungen« durch »Mandaten«. Melden können Praxen und Kanzleien eine Bewertung trotzdem, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstößt. Was eine Praxis-Webseite darüber hinaus braucht, von Pflichtangaben bis Terminbuchung, steht im Ratgeber Webseite für Praxen, für Kanzleien im Ratgeber Webseite für Kanzleien und Steuerberater.

Warum schützen mehr echte Bewertungen am besten?

Der wirksamste Schutz gegen eine einzelne negative Bewertung ist eine große Zahl echter, aktueller Bewertungen. Stehen acht Fünf-Sterne-Bewertungen im Profil, drückt eine einzige Ein-Stern-Bewertung den Schnitt auf rund 4,6. Bei 80 Fünf-Sterne-Bewertungen bleibt er bei rund 4,95. Und wer 80 Bewertungen mit Antworten sieht, liest die eine kritische anders. Mehr Bewertungen bekommen Sie nicht durch Tricks, sondern durch eine einfache Frage zum richtigen Zeitpunkt, etwa direkt nach einem erledigten Auftrag, und einen Weg, der keine zehn Sekunden kostet. Google erlaubt, um eine ehrliche Bewertung zu bitten, ohne Gegenleistung und ohne Einfluss auf den Inhalt. Untersagt ist laut Googles Richtlinie, Kunden »aufzufordern oder unter Druck zu setzen«, eine Bewertung zu schreiben, »während sie sich noch vor Ort befinden«, und gezielt nur zufriedene Kunden um eine positive Bewertung zu bitten. Was beim Sammeln sonst erlaubt ist und was abgemahnt wird, steht im Ratgeber Google-Bewertungen sammeln. Wirken tun die Bewertungen im Google-Unternehmensprofil, und dort gehören sie zu einem gepflegten Profil dazu.

Symbolbild: Hand hält ein Smartphone an ein Kartenlesegerät auf der Theke, dieselbe Geste wie beim NFC-Aufsteller

Selbst beantworten oder abgeben?

Ob Sie Bewertungen selbst beantworten oder die Arbeit abgeben, hängt vor allem an der Menge und an Ihrer Zeit. Kommen bei Ihnen nur wenige Bewertungen im Monat, schaffen Sie das mit den Musterantworten oben selbst. Abgeben lohnt sich, wenn neue Bewertungen öfter unbemerkt bleiben, mehrere Portale zu beobachten sind oder Sie bei einer Ein-Stern-Bewertung lieber eine zweite Meinung hätten, bevor Sie antworten.

KM Digitalagentur: jede Bewertung beantwortet, ungerechtfertigte beanstandet

Die KM Digitalagentur aus Eching bei München übernimmt mit dem Bewertungs-Abo die laufende Arbeit an Ihren Bewertungen, für 89 € im Monat: Monitoring aller für Sie relevanten Portale mit Meldung per E-Mail, einen Antwortentwurf binnen 2 Werktagen (Montag bis Freitag, ohne bayerische Feiertage) für jede Bewertung und einen Löschantrag bei ungerechtfertigten Bewertungen. Ab 3 Sternen abwärts geht eine Antwort erst nach Ihrer Freigabe online, bei 1 oder 2 Sternen rufen wir Sie an, bevor unsere Antwort online geht. Die Entscheidung über einen Löschantrag liegt bei der jeweiligen Plattform. Echte negative Bewertungen können wir weder verhindern noch entfernen lassen, wir beantworten sie sachlich und mit Ihnen abgestimmt. Ob eine Bewertung rechtswidrig ist und ob sich rechtliche Schritte lohnen, prüft ein Anwalt.

Der Ablauf: 30 Minuten Erstgespräch, danach Ihre Empfehlung schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage. Sie legen einmal fest, in welchem Ton Ihr Betrieb antwortet und wer Antworten freigibt. Danach läuft es nach diesen Regeln. Für Praxen, Kanzleien und Apotheken bestätigen wir in Antworten nie ein Behandlungs- oder Mandatsverhältnis, und die Verschwiegenheits­verpflichtung nach § 203 Abs. 4 StGB unterschreiben wir vor dem ersten Zugriff. Zum Sammeln echter Bewertungen gibt es das Bewertungs-Set mit 3 programmierten NFC-Aufstellern für 179 € einmalig: Kunden tippen mit dem Handy auf den Aufsteller und landen direkt bei der Bewertung. Keine gekauften Bewertungen, keine Belohnungen, kein Aussortieren. Das Abo hat 3 Monate Mindestlaufzeit, danach kündbar mit einem Monat Frist zum Monatsende. Alle Preise netto zzgl. USt., Angebote nur für Unternehmer (B2B, § 14 BGB).

Häufige Fragen zu negativen Google-Bewertungen

Kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen lassen?

Eine schlechte Google-Bewertung lässt sich löschen lassen, wenn sie gegen Googles Richtlinien oder gegen das Gesetz verstößt, nicht weil sie negativ ist. Löschgründe nach den Richtlinien sind unter anderem Fake-Bewertungen ohne echtes Erlebnis, Interessenkonflikte wie Bewertungen von Mitbewerbern oder früheren Mitarbeitern, Belästigung, Hassrede, veröffentlichte private Daten, Obszönitäten und Inhalte ohne Bezug zum Betrieb. Rechtswidrige Inhalte wie unwahre Tatsachenbehauptungen können Sie zusätzlich über Googles rechtliche Meldung beanstanden. Eine unangenehme, aber sachlich zutreffende Bewertung bleibt stehen.

Wie lange dauert es, bis Google eine gemeldete Rezension prüft?

Die Prüfung einer gemeldeten Rezension dauert laut Google-Hilfe in der Regel mehrere Tage. Den Stand sehen Sie jederzeit im Tool zum Verwalten von Bewertungen, mit den Status »Entscheidung steht aus«, »Meldung überprüft – kein Richtlinienverstoß« oder »Eskaliert«. Lehnt Google ab, können Sie einmalig Einspruch einlegen, das Ergebnis kommt per E-Mail.

Was kann ich tun, wenn Google die Löschung ablehnt?

Lehnt Google die Löschung einer Bewertung ab, haben Sie drei Wege. Erstens einmalig Einspruch über das Tool zum Verwalten von Bewertungen. Zweitens, wenn die Bewertung rechtswidrig ist, etwa wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen, die rechtliche Meldung bei Google nach dem Digital Services Act, mit anschließender interner Beschwerde und außergerichtlicher Streitbeilegung. Drittens den Weg über einen Anwalt. Unabhängig davon sollten Sie sachlich antworten, damit die Bewertung nicht unkommentiert stehen bleibt.

Kann ich eine Bewertung löschen lassen, wenn der Verfasser nie Kunde war?

Eine Bewertung ohne echtes Erlebnis verstößt gegen Googles Richtlinien und kann gemeldet werden. Rechtlich hat der Bundesgerichtshof am 9. August 2022 (VI ZR 1244/20) für ein Reiseportal entschieden, dass der Einwand des Bewerteten, es habe keinen Kundenkontakt gegeben, in der Regel ausreicht, damit das Portal den Kontakt prüfen muss. Eine nähere Begründung ist nur nötig, wenn sich die Identität des Verfassers ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt. Prüfen Sie vorher Ihre Unterlagen und bleiben Sie in der Meldung sachlich.

Kann ich eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text löschen lassen?

Eine Ein-Stern-Bewertung ohne Text gilt für Google nach denselben Richtlinien wie jede andere Bewertung: Gelöscht wird sie bei einem Verstoß, nicht weil der Text fehlt. Finden Sie zum Verfasser in Kundenkartei, Auftragsbuch und Terminkalender keinen Vorgang, melden Sie die Bewertung als Bewertung ohne Kundenkontakt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2022 zu einem Reiseportal genügt dieser Einwand in der Regel, damit das Portal den Kontakt prüfen muss. Ob das für Google genauso gilt, entscheidet im Streitfall ein Gericht. Bis zur Entscheidung hilft eine kurze, freundliche Antwort mit dem Angebot, sich direkt zu melden.

Was kostet es, eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

Die Meldung einer Bewertung bei Google kostet nichts, ebenso der Einspruch und die rechtliche Meldung nach dem Digital Services Act. Kosten entstehen, wenn ein Anwalt die Bewertung prüft oder gegen den Verfasser vorgeht, oder wenn Sie die Arbeit an einen Dienstleister abgeben. Bei der KM Digitalagentur sind Löschanträge bei ungerechtfertigten Bewertungen im Bewertungs-Abo für 89 € netto im Monat enthalten. Anbieter, die gegen Gebühr eine Löschung garantieren, versprechen etwas, das nicht sie entscheiden, sondern Google oder im Streitfall ein Gericht.

Muss ich auf jede negative Bewertung antworten?

Eine Pflicht, auf negative Bewertungen zu antworten, gibt es nicht, aber eine Antwort ist fast immer klüger als Schweigen. Die Antwort lesen alle künftigen Kunden mit, und sie zeigt, wie ein Betrieb mit Kritik umgeht. In einer Studie mit Hotelbewertungen auf TripAdvisor bekamen Hotels nach dem Beginn ihrer Antworten 12 Prozent mehr Bewertungen und im Schnitt 0,12 Sterne mehr, auf Google und andere Branchen lässt sich das allerdings nicht eins zu eins übertragen. Halten Sie die Antwort kurz und sachlich, geben Sie keine privaten Daten preis und bieten Sie einen Weg ins direkte Gespräch an.

Darf ich einem Kunden etwas anbieten, damit er seine Bewertung ändert?

Einem Kunden etwas für das Ändern oder Löschen seiner Bewertung anzubieten, verbietet Googles Richtlinie ausdrücklich, ob als Zahlung, Rabatt oder kostenlose Leistung. Erlaubt ist, das Problem zu lösen und den Kunden danach zu fragen, ob er seine Erfahrung aus heutiger Sicht schildern möchte, ohne Gegenleistung und ohne Druck. Wer Bewertungen mit Anreizen beeinflusst, riskiert, dass Google neue Bewertungen zeitweise sperrt und im Profil eine Warnung anzeigt.

Was tun, wenn jemand mit negativen Bewertungen Geld erpressen will?

Bei einem Erpressungsversuch mit negativen Bewertungen sollten Betriebe weder zahlen noch selbst verhandeln. Google rät auf seiner Hilfeseite zu Erpressungsversuchen: »Lassen Sie sich nicht auf die Erpresser ein bzw. zahlen Sie nicht.« Sichern Sie Screenshots der Nachrichten, die Links zu den Bewertungen und die Zeitstempel und melden Sie den Fall über Googles eigenes Formular für Erpressungsversuche mit negativen Rezensionen. Erpressung ist eine Straftat, die Sie zusätzlich bei der Polizei anzeigen können.

Eine Bewertung, die Ihnen Kopfzerbrechen macht? Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon, sehen wir uns Ihr Profil an: welche Bewertungen gegen Googles Richtlinien verstoßen könnten, wo eine Antwort fehlt und ob sich das Bewertungs-Abo für Sie rechnet. Kein Callcenter, keine Rückruf-Schleife: Sie sagen, wann es passt, wir melden uns dann. Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, prüft im Zweifel ein Anwalt. Ihre Empfehlung bekommen Sie schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage. Telefon: +49 30 21923807. WhatsApp: +49 15566 920948.

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