Wem gehört meine Webseite? Domain, Texte, Bilder und Zugänge: was im Agenturvertrag stehen muss

Das Wichtigste in Kürze
- Ob eine Webseite Ihrem Betrieb gehört, zeigen drei Dinge: wer im Domain-Register als Inhaber steht, wem der Vertrag die Nutzungsrechte an Texten, Bildern und Code einräumt (§ 31 UrhG) und wer die Zugänge zu Hosting, Redaktionssystem und Google-Unternehmensprofil hat.
- Wer Ihre .de-Domain hält, sehen Sie seit Dezember 2025 in zwei Minuten selbst: Domain auf webwhois.denic.de eingeben, Inhaber lesen. Bei Domains von Unternehmen, Vereinen und Organisationen stehen Name und Anschrift offen, bei natürlichen Personen nicht.
- Steht im Vertrag nichts Genaues, gilt die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG): Texte und Fotos dürfen Sie dann oft nur auf der Webseite nutzen, nicht auf dem Flyer oder dem Firmenwagen. Sechs Vertragsklauseln stellen das klar.
- Bei der KM Digitalagentur aus Eching bei München gehören Webseite und Domain dem Kunden ab dem ersten Tag, zum verbindlichen Festpreis ab 1.390 € netto (B2B). Einzelheiten weiter unten.
Wem eine Webseite gehört, entscheiden drei Dinge: wer im Domain-Register als Inhaber steht, wem der Vertrag die Nutzungsrechte an Texten, Bildern und Code einräumt, und wer die Zugänge zu Hosting, Redaktionssystem und Google-Unternehmensprofil hat. Liegen alle drei bei Ihnen oder sind sie im Vertrag zu Ihren Gunsten geregelt, gehört Ihnen die Webseite. Liegt eines davon ohne solche Regelung bei der Agentur, haben Sie die Webseite wirtschaftlich gesehen eher gemietet als gekauft, auch wenn auf der Rechnung »Kauf« steht. Die KM Digitalagentur aus Eching bei München (Landkreis Freising) baut Webseiten zum verbindlichen Festpreis ab 1.390 € netto (B2B), bei denen Domain und Webseite ab dem ersten Tag dem Kunden gehören.
Warum die Frage erst beim Wechsel auftaucht
Solange beide Seiten zufrieden sind, fällt nicht auf, wem die Webseite gehört. Die Frage stellt sich in vier Momenten: beim Anbieterwechsel, wenn der Anbieter sein Geschäft aufgibt oder nicht mehr erreichbar ist, im Streit und beim Verkauf oder der Übergabe Ihres Betriebs. Stellen Sie sich vor, Sie übergeben den Betrieb an Ihre Tochter. Firmenname, Fahrzeuge und Kundenstamm gehen über, aber die Internet-Adresse steht im Register auf die Agentur, die vor Jahren die Seite gebaut hat. Ob und wann die Adresse mitgeht, hängt dann von der Mitwirkung der Agentur ab. In allen vier Fällen zählt nicht die Höhe der Rechnung, sondern was im Vertrag steht und was in den Registern eingetragen ist. Bei der Anbieterwahl ist das Eigentum deshalb eines der acht Kriterien, die Sie vorab prüfen können.
Frage 1: Wem gehört die Domain?
Die Domain gehört dem, der bei der Registrierungsstelle als Domaininhaber eingetragen ist. Für .de-Domains führt die DENIC eG dieses Register. Nur der Inhaber kann den Provider wechseln, einen Inhaberwechsel anstoßen oder die Domain löschen lassen. Provider nennt die DENIC das Unternehmen, das die Domain bei ihr verwaltet, in der Praxis Ihr Hoster oder Registrar. Arbeitet Ihre Agentur über einen Hoster, erscheint in der Abfrage der Hoster, nicht die Agentur. Die Agentur, die Ihre Seite gebaut hat, erscheint dort im Idealfall also gar nicht oder nur als Provider. Manche Anbieter registrieren die Domain aber auf sich selbst, etwa weil das im Bestellablauf der kürzere Weg ist. Der Betrieb zahlt sie dann Jahr für Jahr mit, ist aber nicht ihr Inhaber.
Wie viel an diesem Eintrag hängt, zeigt der Domainumzug (Providerwechsel) bei der DENIC: Nur der eingetragene Inhaber kann beim bisherigen Provider die AuthInfo anfordern, das Passwort, mit dem ein neuer Provider die Domain umzieht. Ist die Agentur der Inhaber, hängt schon dieser erste Schritt an ihrer Bereitschaft. Und gibt ein Provider die Verwaltung einer Domain auf, schreibt die DENIC den eingetragenen Inhaber per Brief an (TRANSIT-Verfahren). Reagiert der Inhaber nicht innerhalb der gesetzten Frist, kündigt die DENIC den Domainvertrag und löscht die Domain. Stellen Sie sich vor, Ihre E-Mails an die Agentur bleiben seit Wochen unbeantwortet und die Rufnummer ist abgeschaltet. Läuft die Domain auf Ihren Betrieb, kommen Sie trotzdem an die AuthInfo: als eingetragener Inhaber direkt beim Provider, der die Domain bei der DENIC verwaltet, oder, wenn dieser Provider selbst nicht mehr erreichbar ist, über Ihren neuen Provider, der sie bei der DENIC beantragt. Die DENIC schickt sie dann per Einschreiben an den eingetragenen Inhaber. Läuft die Domain auf die Agentur, geht jede AuthInfo an die Agentur.
Die Rechnung sagt »Kauf«. Wem die Domain gehört, sagt nur das Register.
Frage 2: Wem gehören Texte, Bilder und Code der Webseite?
Texte, Bilder und Code gehören urheberrechtlich denen, die sie geschaffen haben: der Texterin, dem Fotografen, den Entwicklern der Agentur. Ihr Betrieb erhält Nutzungsrechte, und zwar die, die der Vertrag ihm einräumt (§ 31 UrhG). Ein Nutzungsrecht kann eng oder weit sein. »Einfach« heißt: Sie dürfen das Werk nutzen, andere auch. »Ausschließlich« heißt: nur Sie. Es kann außerdem auf einen Zweck, einen Zeitraum oder ein Land begrenzt sein.
Wichtig ist der Fall, dass im Vertrag nichts Genaues steht. Dann gilt die Zweckübertragungsregel (§ 31 Abs. 5 UrhG): Sind die Nutzungsarten nicht einzeln benannt, reicht das Nutzungsrecht so weit, wie es der Zweck des Vertrags verlangt. Ein Vertrag über »Erstellung einer Webseite« deckt die Webseite ab, aber nicht selbstverständlich den Flyer, die Fahrzeugbeschriftung oder den Social-Media-Kanal, für den Sie dieselben Fotos ein Jahr später verwenden möchten. Stellen Sie sich vor, der Fotograf hat für die Webseite Ihre Werkstatt fotografiert, und zwei Jahre später soll das beste Bild auf den Messeflyer und den Firmenwagen. Steht im Vertrag nur »Fotos für die Webseite«, brauchen Sie dafür ein weiteres Nutzungsrecht, und das darf sich der Fotograf bezahlen lassen.
Zwei weitere Paragrafen entscheiden, was beim Wechsel oder Verkauf passiert. Nach § 34 UrhG darf ein Nutzungsrecht nur mit Zustimmung des Urhebers übertragen werden (Abs. 1). Verweigern darf er sie nicht wider Treu und Glauben, und beim Verkauf des ganzen Betriebs oder eines Betriebsteils kann das Nutzungsrecht auch ohne seine Zustimmung mit übertragen werden (Abs. 3). Übernimmt dagegen ein Nachfolger nur die Webseite oder soll eine Schwesterfirma dieselben Texte nutzen, brauchen Sie eine Klausel, die Übertragung und Weitergabe (Unterlizenz) ausdrücklich erlaubt. Und nach § 39 Abs. 1 UrhG darf der Inhaber eines Nutzungsrechts das Werk nicht ändern, wenn nichts anderes vereinbart ist; zulässig sind nur Änderungen, denen der Urheber nach Treu und Glauben nicht widersprechen kann (Abs. 2), etwa kleine Aktualisierungen. Damit eine neue Agentur Ihre Texte frei kürzen und Ihre Seite umbauen darf, sollte das Nutzungsrecht deshalb ausdrücklich Bearbeitungen umfassen.
Gekaufte Bilder aus Bilddatenbanken (Stockfotos) sind auf den Käufer lizenziert, also meist auf die Agentur. Manche große Bildanbieter erlauben, die Lizenz an genau einen Kunden weiterzugeben, andere Lizenzen sind nicht übertragbar. Kommt eine Abmahnung, trifft sie den, der das Bild zeigt: Ihren Betrieb. Ohne Lizenznachweis auf Ihren Namen können Sie dann nicht ohne Weiteres belegen, dass Sie das Bild nutzen dürfen. Fotos eines Fotografen sind ebenso geschützt und sollten mit ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechten kommen, die Ihren Betrieb nennen. Beim Programmcode, dem Bauplan der Seite, hat der Bundesgerichtshof 2003 entschieden: Ohne ausdrückliche Vereinbarung kommt es auf den Einzelfall an, ob der Auftraggeber den Quellcode verlangen kann (Az. X ZR 129/01). Wollen Sie die Seite später selbst pflegen oder umziehen lassen, spricht einiges dafür. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Steht im Vertrag nichts Genaues, gilt: nur so weit, wie der Vertragszweck reicht. Die Webseite ja, der Flyer nicht selbstverständlich.
Frage 3: Wer hat die Zugänge zu Hosting, Domain und Google-Profil?
Die Zugänge gehören dem, auf dessen Konto sie laufen: das Hosting, das Kundenkonto beim Provider, das Redaktionssystem, das Google-Unternehmensprofil (Ihr Eintrag in Google Maps), die Besucher-Statistik und die E-Mail-Postfächer. Läuft das Hosting über das Konto der Agentur, bekommen Sie bei der Kündigung im guten Fall alle Dateien als Download. Im schlechten Fall bekommen Sie erst einmal einen Termin »zur Übergabe«, bei dem über Bedingungen gesprochen wird. Läuft das Google-Unternehmensprofil auf das Google-Konto der Agentur, hängen die Bewertungen Ihrer Kunden und Ihr Karteneintrag an einem Konto, zu dem Sie kein Passwort haben. Google unterscheidet dort zwischen Inhabern und Administratoren: Nur Inhaber können andere Nutzer hinzufügen oder entfernen und das Profil löschen. Ihr Betrieb sollte deshalb immer Hauptinhaber sein, der Dienstleister höchstens Administrator. Was sonst noch in ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil gehört, steht in unserer 12-Felder-Checkliste.
Bei den E-Mail-Postfächern entscheidet wieder die Domain. Läuft sie auf Ihren Betrieb, behalten Sie beim Anbieterwechsel Ihre Adressen. Nur die gespeicherten E-Mails müssen Sie mitnehmen, per Export oder Umzug der Postfächer. Läuft sie auf den Anbieter, hängt Ihre gesamte Geschäftspost an einem fremden Vertrag, und ohne Inhaberwechsel wird eine Kündigung zum Umzug mit Adressänderung. Bei Baukasten-Anbietern kommt eine technische Grenze hinzu: Die Seite läuft nur auf der Plattform des Anbieters und lässt sich in der Regel nicht als Ganzes zu einem anderen Hoster mitnehmen. Bei einem Wechsel bleibt Ihnen dann meist nur der Export einzelner Inhalte, nicht die Webseite. Das ist zulässig und Teil des Geschäftsmodells. Sie sollten es nur kennen, bevor Sie zwei Jahre Arbeit hineinstecken. Welche Pflichten die Webseite selbst erfüllen muss (Impressum, Datenschutz, Cookies), steht in unserer DSGVO-Prüfliste.
Sieben Warnzeichen, dass Ihre Webseite nur gemietet ist
Keines dieser Zeichen ist für sich verboten oder unseriös. Zusammen zeigen sie, wie leicht Sie später gehen können:
- Die Domain wird »von uns für Sie registriert« und läuft auf den Anbieter, nicht auf Ihren Betrieb.
- Im Vertrag steht ein Nutzungsrecht »für die Dauer des Vertrags«, oder das Wort Nutzungsrecht kommt gar nicht vor.
- Die Webseite läuft in einem Miet- oder Baukasten-System, das keinen vollständigen Export vorsieht.
- Bei Kündigung wird eine »Ablösesumme«, »Übernahmegebühr« oder »Auslöse« fällig, damit Sie Domain oder Dateien bekommen.
- Zugänge zu Hosting oder Redaktionssystem und eine vollständige Kopie der Dateien werden »aus Sicherheitsgründen« nicht herausgegeben.
- Das Google-Unternehmensprofil wurde vom Anbieter angelegt und läuft auf sein Konto.
- Die E-Mail-Postfächer des Betriebs laufen über eine Domain, die auf den Anbieter registriert ist.
Je mehr Punkte zutreffen, desto eher haben Sie die Webseite gemietet, nicht gekauft. Das kann in Ordnung sein, wenn der Preis dazu passt und Sie es wissen. Es ist nicht in Ordnung, wenn im Angebot »Kauf« steht.
Je mehr Punkte zutreffen, desto eher mieten Sie. Das ist in Ordnung, solange im Angebot nicht »Kauf« steht.
In zwei Minuten prüfen: Wer hält meine Domain?

Wer eine .de-Domain hält, zeigt seit Ende 2025 die DENIC-Domainabfrage (Whois) unter webwhois.denic.de, ohne Anwalt und bei Domains von Unternehmen auch ohne Nachfrage beim Anbieter:
- Domainabfrage aufrufen. Auf webwhois.denic.de Ihre Domain eingeben. Seit der deutschen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (in Kraft seit dem 6. Dezember 2025) zeigt die Abfrage nach Angaben der DENIC bei Domains, die auf ein Unternehmen, einen Verein oder eine andere Organisation (eine juristische Person) eingetragen sind, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Domaininhabers, dazu den zuständigen Provider (in der Abfrage »Registrar« genannt). Bei natürlichen Personen, auch Einzelunternehmern, bleiben die Inhaberdaten verborgen.
- Ergebnis lesen. Steht dort Ihr Betrieb, ist die erste Eigentumsfrage geklärt. Steht dort die Agentur, ist sie Inhaber, egal was die Rechnung sagt. Erscheinen keine Inhaberdaten, ist die Domain in der Regel auf eine natürliche Person registriert: auf Sie selbst als Einzelunternehmer, auf einen Mitarbeiter oder auf eine einzelne Person beim Anbieter. Dann fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich, auf wen die Domain läuft.
- Domain zurückholen: Inhaberwechsel anstoßen. Die DENIC kennt zwei Wege für den Inhaberwechsel. Entweder beauftragen bisheriger und künftiger Inhaber gemeinsam den aktuellen Provider, die Inhaberdaten zu ändern. Oder der bisherige Inhaber lässt eine AuthInfo erstellen, ein Passwort von 8 bis 16 Zeichen, das 30 Tage gilt. Sie geben es Ihrem neuen Provider, und der führt Provider- und Inhaberwechsel in einem Schritt durch. Planen Sie den Wechsel trotzdem nicht auf den Tag genau: Die AuthInfo muss vorliegen, und beide Seiten müssen mitwirken. Beide Wege setzen voraus, dass der bisherige Inhaber mitwirkt. Ist die Agentur selbst als Inhaber eingetragen und nicht mehr erreichbar, ändert auch die DENIC den Eintrag nicht ohne deren Mitwirkung. Dann bleibt der Weg über den Vertrag und im Zweifel über einen Anwalt.
- Andere Endungen prüfen. Bei anderen Endungen wie .com oder .net zeigt die öffentliche Abfrage die Inhaberdaten in der Regel nicht. Hier hilft der Blick ins Kundenkonto beim Provider oder die schriftliche Frage an den Anbieter.
Steht in der Abfrage nicht Ihr Betrieb? Dann klären wir im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten und unverbindlich, welche Einträge, Zugänge und Dateien Sie für einen Wechsel brauchen und was eine neue Webseite bei uns kostet. Die Empfehlung bekommen Sie schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage.
Kostenloses ErstgesprächDie sechs Klauseln, die in den Agenturvertrag gehören

Ein Vertrag muss nicht lang sein, um Ihre Webseite zu Ihrer zu machen. Er braucht sechs Regelungen, und jede davon lässt sich in ein bis zwei Sätzen treffen:
- Domaininhaber ist Ihr Betrieb. Die Domain wird auf Ihren Betrieb registriert. Der Anbieter erscheint höchstens als Provider oder, bei anderen Endungen, als technischer Kontakt. Bereits vorhandene Domains bleiben auf Ihren Namen, und die AuthInfo erhalten Sie auf Verlangen ohne Bedingung.
- Nutzungsrechte vollständig, übertragbar, bearbeitbar. Der Anbieter räumt Ihnen an allen für Sie erstellten Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken und der individuell für Sie geschriebene Code) ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, das Sie übertragen, unterlizenzieren und bearbeiten lassen dürfen. Übersetzt: Alles, was für Sie gemacht wurde, dürfen Sie überall, dauerhaft und allein nutzen, an einen Nachfolger übertragen und an eine neue Agentur weitergeben. Für Standardsoftware und wiederverwendete Bausteine genügt ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht. Für Stockmaterial werden die Lizenzen auf Ihren Betrieb übertragen oder ausgestellt, und Sie erhalten die Lizenznachweise.
- Herausgabe geregelt. Spätestens bei Vertragsende bekommen Sie sämtliche Dateien der Webseite so, dass ein anderer Dienstleister sie ohne Nachfrage beim Anbieter weiterbetreiben kann: Dateien, Datenbank (falls vorhanden) und alle Zugangsdaten zu Konten, die auf Ihren Betrieb laufen, ohne Übernahmegebühr. Wird individuell programmiert, gehört der Quellcode ausdrücklich dazu.
- Laufzeit und Kündigung getrennt geregelt. Die Erstellung ist ein abgeschlossenes Werk. Hosting und Pflege laufen als eigener Vertrag mit klarer Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist. Was nach der Kündigung passiert (Umzugshilfe, Fristen, Kosten), steht drin, bevor Sie unterschreiben.
- Konten auf Ihren Namen. Google-Unternehmensprofil, Besucher-Statistik und alle weiteren Dienste werden auf ein Konto Ihres Betriebs angelegt. Der Anbieter erhält Administrator- oder Bearbeitungsrechte, nicht die Inhaberschaft. Postfächer laufen auf Ihre Domain und sind exportierbar.
- Sicherung für den Fall »Anbieter weg«. Sind Domain und Zugänge auf Ihren Betrieb eingetragen, braucht dieser Fall keine eigene Ausstiegsklausel. Regeln Sie aber, wie oft Sie eine aktuelle Sicherung der Webseite erhalten und in welcher Form, damit sie bei Ihnen oder einem Dritten liegt.
Hinweis: Wir sind eine Digitalagentur, keine Rechtsanwälte. Dieser Ratgeber erklärt die Zusammenhänge aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Verträge mit größerer Tragweite von einem Anwalt prüfen.
KM Digitalagentur: Domain und Webseite gehören dem Kunden
Die KM Digitalagentur ist eine Digitalagentur (Webagentur) aus Eching bei München, bei der Webseite und Domain dem Kunden ab dem ersten Tag gehören, ohne Übernahmegebühr: Ihre Domain läuft von Anfang an auf Ihren Namen, Webseite, Texte und Bilder gehören Ihnen, und Ihre Webseite wird täglich gesichert. Wollen Sie die Webseite später mitnehmen, beim Agenturwechsel oder zu Ihrem eigenen Hoster (der Firma, auf deren Servern die Webseite liegt), übergeben wir sie geordnet, ohne Zusatzgebühr. Dazu haben Sie einen festen Ansprechpartner für Ihr Projekt. Die Erstellung zahlen Sie einmalig, das Hosting monatlich: 19 € im Monat mit Servern in Deutschland, SSL-Verschlüsselung, täglicher Sicherung, Domain und zwei E-Mail-Postfächern, 12 Monate Mindestlaufzeit, danach kündbar mit einem Monat Frist zum Monatsende.
Was in einer Webseite zum Festpreis enthalten ist, steht auf der Leistungsseite, der Festpreis für die Erstellung öffentlich auf der Preisseite: Onepager 1.390 €, Firmenwebseite bis 8 Seiten 2.290 €, bis 12 Seiten 3.090 €, jeweils einmalig inklusive aller Texte. Alle Preise netto zzgl. USt., Angebote nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Was auf der Preisseite steht, steht genau so im Vertrag. Sie müssen uns dabei nichts glauben: Sie bekommen das Angebot schriftlich, es gilt 14 Tage, und Sie können es in Ruhe mit den sechs Punkten oben vergleichen. Wie sich diese Preise gegen Baukasten, Freelancer und klassische Agentur rechnen, steht in unserem Kosten-Ratgeber.
Häufige Fragen zum Eigentum an Webseite und Domain
Wem gehört die Domain, wenn die Agentur sie registriert hat?
Gegenüber der Registrierungsstelle zählt allein, wer als Domaininhaber eingetragen ist. Hat die Agentur die Domain auf sich registriert, ist sie dort Inhaber, auch wenn Sie die Gebühren bezahlt haben und der Betrieb unter dieser Adresse auftritt. Ob Sie einen Anspruch auf Übertragung haben, hängt in erster Linie vom Vertrag ab. Ändern lässt sich der Eintrag nur durch einen Inhaberwechsel, an dem die Agentur mitwirken muss. Deshalb gehört in jeden Vertrag der Satz, dass die Domain auf Ihren Betrieb registriert wird.
Darf ich Domain und Webseite mitnehmen, wenn die Agentur sie registriert und gebaut hat?
Eine .de-Domain können Sie mitnehmen, wenn Ihr Betrieb als Domaininhaber eingetragen ist. Dafür lassen Sie sich vom bisherigen Provider eine AuthInfo erstellen, die 30 Tage gilt, und geben sie dem neuen Provider, der den Umzug bei der DENIC anstößt. Stimmt die AuthInfo, zieht die Domain um. Die Webseite selbst nehmen Sie mit, wenn der Vertrag Ihnen die Nutzungsrechte einräumt und die Herausgabe der Dateien regelt. Bei Baukasten-Systemen lässt sich die Seite meist nicht als Ganzes übertragen, nur einzelne Inhalte. Wie der Umzug technisch abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Wechsel der Webagentur.
Wie bekomme ich meine Domain von der Agentur zurück?
Eine Domain, die auf die Agentur registriert ist, bekommen Sie nur durch einen Inhaberwechsel zurück, und der braucht die Mitwirkung der Agentur. Die DENIC kennt zwei Wege: Entweder beauftragen Agentur und Betrieb gemeinsam den aktuellen Provider, die Inhaberdaten zu ändern. Oder die Agentur lässt eine AuthInfo erstellen, die Sie Ihrem neuen Provider geben, und der führt Provider- und Inhaberwechsel in einem Schritt durch. Verweigert die Agentur die Mitwirkung, bleibt der Weg über den Vertrag und im Zweifel über einen Anwalt.
Darf ich Texte und Bilder meiner Webseite nach dem Agenturwechsel weiterverwenden?
Texte und Bilder dürfen Sie so weit weiterverwenden, wie Ihnen der Vertrag Nutzungsrechte einräumt (§ 31 UrhG). Nennt der Vertrag die Nutzungsarten nicht einzeln, gilt der Vertragszweck: Die Webseite selbst ist dann meist abgedeckt, Flyer, Anzeigen oder Social-Media-Kanäle nicht ohne Weiteres. Bei Stockfotos kommt es auf die Lizenz an, die in der Regel auf den Käufer ausgestellt ist. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem ausschließlichen, unbeschränkten, übertragbaren und bearbeitbaren Nutzungsrecht im Vertrag und mit Lizenznachweisen auf Ihren Namen.
Was passiert mit meiner Webseite, wenn es die Agentur nicht mehr gibt?
Eine Webseite übersteht das Ende der Agentur, wenn Domain, Hosting-Zugang und Konten auf Ihren Betrieb laufen, eine aktuelle Sicherung der Dateien bei Ihnen liegt und der Vertrag Ihnen die Nutzungsrechte einräumt. Dann kann ein anderer Dienstleister die Seite weiterbetreiben. Läuft die Domain auf die Agentur, geht der TRANSIT-Brief der DENIC an deren Anschrift, sobald der Provider die Verwaltung beendet, etwa weil niemand mehr bezahlt. Ohne Reaktion innerhalb der Frist wird die Domain gelöscht. Sorgen Sie deshalb schon heute dafür, dass Domain und Zugänge auf Ihren Betrieb laufen und eine aktuelle Sicherung bei Ihnen liegt.
Wie finde ich heraus, ob meine Domain auf die Agentur läuft?
Die DENIC-Domainabfrage (Whois) unter webwhois.denic.de zeigt, wer eine .de-Domain hält: Bei Domains von Unternehmen, Vereinen und Organisationen sind seit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Inhabers öffentlich, bei natürlichen Personen nicht. Erscheinen keine Inhaberdaten, fragen Sie Ihren Anbieter schriftlich, auf wen die Domain läuft. Bei anderen Endungen wie .com sind die Daten meist geschützt. Dort hilft das Kundenkonto beim Provider.
Kostet es extra, dass Domain und Webseite mir gehören?
Das Eigentum an Domain und Webseite ist bei der KM Digitalagentur im Festpreis enthalten: Onepager 1.390 €, Firmenwebseite bis 8 Seiten 2.290 €, bis 12 Seiten 3.090 €, jeweils einmalig inklusive aller Texte, danach 19 € im Monat Hosting (alle Preise netto, B2B). Webseite und Domain gehören dem Kunden ab dem ersten Tag, ohne Übernahmegebühr. Worauf Sie bei jedem Angebot achten sollten, zeigen sechs Vertragsklauseln: Domaininhaber, Nutzungsrechte, Herausgabe, Laufzeit, Konten, Sicherung.
Ihre Webseite gehört Ihnen nicht, oder Sie wissen es nicht genau? Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon und unverbindlich, sehen wir uns an, was auf Ihren Betrieb eingetragen ist, welche Zugänge und Dateien Ihnen fehlen und was eine neue Webseite bei uns kostet. Die Empfehlung bekommen Sie schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage. Ob Ihr bestehender Vertrag die Herausgabe hergibt, prüft im Zweifel ein Anwalt. Und wenn Sie bleiben, wo Sie sind, hat Sie das Gespräch nichts gekostet. Telefon: +49 30 21923807. WhatsApp: +49 15566 920948.
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