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Webagentur wechseln: Webseite, Domain und E-Mails umziehen, ohne dass etwas ausfällt

Symbolbild: Hände sortieren Belege in einer Ablagebox mit Hängeregistern

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Agenturwechsel läuft in drei Schritten, und die Reihenfolge entscheidet: neun Unterlagen und Zugänge schriftlich anfordern, dann kündigen, dann umschalten. Wer zuerst kündigt und danach nach Zugängen fragt, verhandelt ohne Druckmittel.
  • Ein Vertrag über Erstellung und Betreuung einer Internetpräsenz ist meist ein Werkvertrag, also ein Vertrag über ein fertiges Ergebnis. Den darf der Auftraggeber nach § 648 BGB jederzeit kündigen, auch bei 36 Monaten Mindestlaufzeit (BGH, Urteil vom 27. Januar 2011, Az. VII ZR 133/10). Kostenlos ist das nicht.
  • Der häufigste Ausfall beim Wechsel trifft nicht die Webseite, sondern die Geschäftspost: Wer den Wegweiser für E-Mails (den MX-Eintrag der Domain) umstellt, bevor die neuen Postfächer stehen, riskiert den Verlust von Nachrichten.
  • Alte Adressen der Webseite brauchen dauerhafte Weiterleitungen, sonst muss die neue Seite ihre Platzierungen bei Google neu aufbauen. Google empfiehlt, die Weiterleitungen mindestens ein Jahr zu behalten. Die KM Digitalagentur aus Eching bei München baut die neue Webseite zum verbindlichen Festpreis ab 1.390 € netto (B2B).

Ein Agenturwechsel läuft in drei Schritten: neun Unterlagen und Zugänge schriftlich anfordern, dann kündigen, dann umschalten. Denn eine Webagentur zu wechseln heißt in den meisten Fällen nicht, die Internet-Adresse zu wechseln. Die Domain bleibt, wie sie ist. Umgezogen werden drei andere Dinge: der Server, auf dem die Webseite liegt, die E-Mail-Postfächer, die an derselben Domain hängen, und die Zugänge zu den Konten, die zu Ihrem Betrieb gehören. Die KM Digitalagentur aus Eching bei München (Landkreis Freising) baut die neue Webseite dazu zum verbindlichen Festpreis ab 1.390 € netto (B2B).

Drei Firmen verschwimmen in diesem Thema leicht zu einer. Anbieter oder Agentur ist hier derjenige, der Ihre Webseite gebaut und betreut hat. Hoster ist die Firma, auf deren Servern die Seite liegt. Provider nennt die DENIC, die deutsche Registrierungsstelle für .de-Domains, das Unternehmen, das Ihre Domain bei ihr verwaltet. Provider und Hoster sind oft dieselbe Firma, die Agentur fast nie. Deshalb lassen sich diese Dinge auch einzeln umziehen.

Lohnt sich der Wechsel bei mir überhaupt?

Ein Wechsel lohnt sich, wenn ein Zustand dauerhaft ist und sich durch Reden nicht ändert. Vier Gründe tauchen immer wieder auf: Änderungen dauern Wochen oder kosten jedes Mal eine Rechnung. Die Seite bringt seit Jahren keine Anfragen, und niemand kann sagen, woran das liegt. Der Anbieter ist schwer erreichbar, im Extremfall gar nicht mehr. Oder der Vertrag läuft weiter, obwohl seit Jahren nichts passiert ist. Bevor Sie wechseln, lohnt allerdings ein Seitenblick: Die häufigste Ursache für ausbleibende Anfragen liegt oft gar nicht auf der Webseite, sondern daneben, nämlich in einem unvollständigen Google-Unternehmensprofil. Das löst kein Anbieterwechsel von allein. Die sieben häufigsten Ursachen haben wir einzeln durchgesprochen.

Drei Gründe sprechen dagegen, und die gehören genauso dazu. Ein Wechsel kostet Sie Zeit, auch wenn die Arbeit jemand anderes macht: Texte, Bilder, Öffnungszeiten und Leistungen müssen einmal durchgesehen werden, und diese Stunden fallen bei Ihnen im Betrieb an. Ist die Webseite technisch in Ordnung und nur der Inhalt veraltet, ist der Inhalt das Problem, nicht der Anbieter. Und bei einer vorzeitigen Kündigung zahlen Sie einen Teil des laufenden Vertrags weiter. Das kann sich rechnen, sollte aber vorher bekannt sein und nicht auf der nächsten Rechnung stehen.

Wechseln Sie wegen eines Zustands, nicht wegen eines Ärgernisses. Ein schlechter Anruf ist kein Grund, drei Jahre Arbeit umzuziehen.

Schritt 1: Was muss ich anfordern, bevor ich kündige?

Fordern Sie alles an, bevor Sie kündigen, und zwar schriftlich. Solange der Vertrag läuft, hat Ihr Anbieter ein laufendes Geschäft mit Ihnen. Danach hat er einen erledigten Vorgang. Das ist der ganze Unterschied, und er entscheidet oft darüber, ob eine Herausgabe zwei Tage oder zwei Monate dauert. Diese neun Punkte decken den Kern eines Webseiten-Umzugs ab. Was Ihr Anbieter davon herausgeben muss, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Fragen sollten Sie trotzdem nach allen neun:

  1. Die Domain. Schriftliche Auskunft, auf wen die Domain eingetragen ist, und die Zusage, dass Sie die AuthInfo auf Verlangen bekommen. Bei .de-Domains erstellt der aktuelle Provider dieses Umzugspasswort auf Beauftragung des eingetragenen Inhabers. Im Kundenkonto vieler Hoster heißt es schlicht Auth-Code.
  2. Alle Dateien der Webseite. Nicht ein PDF-Abzug und nicht ein paar Bilder, sondern der vollständige Inhalt des Webspace, also des Speicherplatzes auf dem Server, so wie er dort liegt.
  3. Die Datenbank. Läuft die Seite auf einem Redaktionssystem wie WordPress, stehen Texte, Menüs und Einstellungen in einer Datenbank. Ohne deren Export sind sie weg, auch wenn alle Dateien da sind.
  4. Die Bilder in Originalgröße. Auf der Webseite liegen verkleinerte Fassungen. Für eine neue Seite, für Flyer oder für das Fahrzeug brauchen Sie die Originale.
  5. Den Quellcode bei individueller Programmierung. Wurde für Sie etwas eigens gebaut, etwa ein Rechner oder ein Buchungsformular, gehört der Bauplan dazu, sofern der Vertrag ihn Ihnen zuspricht.
  6. Nutzungsrechte und Lizenznachweise. Für Texte, Fotos und gekaufte Bilder aus Bilddatenbanken. Kommt später eine Abmahnung wegen eines Bildes, trifft sie den Betrieb, der das Bild zeigt. Die sechs Klauseln, die eine Webseite vertraglich zu Ihrer machen, haben wir einzeln aufgeschrieben.
  7. Die E-Mail-Postfächer. Eine Liste aller Postfächer, Weiterleitungen und Sammeladressen, dazu die Zugangsdaten für den Abruf per IMAP, also für das Verfahren, mit dem sich ein Postfach samt allen Ordnern auf einen neuen Server kopieren lässt. Ohne diese Liste fällt erst spät auf, dass die Adresse für die Buchhaltung nie auf einem Rechner lag, sondern nur auf dem Server.
  8. Die DNS-Einträge. Das DNS ist das Telefonbuch des Internets: Es übersetzt Ihre Domain in die Adresse des Servers, der antworten soll. Lassen Sie sich eine Kopie aller Einträge geben, also A- und AAAA-Eintrag für die Webseite, MX für die E-Mail und TXT-Einträge wie SPF, DKIM und DMARC. Diese drei sorgen dafür, dass Ihre E-Mails als echt erkannt werden. Fehlen sie nach dem Umzug, landet Ihre Post deutlich häufiger im Spam-Ordner.
  9. Die Konten. Google-Unternehmensprofil, Google Search Console, Besucher-Statistik, Terminbuchung, Newsletter-Werkzeug. Für jedes Konto: auf welche E-Mail-Adresse es läuft und wer dort als Inhaber eingetragen ist.
Symbolbild: Hand mit Stift arbeitet eine ausgedruckte Liste Punkt für Punkt ab

Schicken Sie die Liste als eine einzige E-Mail mit einer Frist, die zum Umfang passt, etwa zwei Wochen, und bitten Sie um eine kurze Bestätigung des Eingangs. Sie brauchen an dieser Stelle noch keinen Streit und keinen Anwalt. Sie brauchen eine nachweisbare Anfrage und eine Antwort. Wie diese Antwort ausfällt, sagt Ihnen mehr über den Rest des Wechsels als jeder Vertrag: Kommt sie in drei Tagen mit Anhängen oder in drei Wochen mit Rückfragen?

Textbaustein für die Anforderung (zum Kopieren)

»Sehr geehrte Damen und Herren, für unsere Unterlagen zur Internetpräsenz [Domain] bitten wir bis zum [Datum] um folgende Auskünfte und Unterlagen, soweit vertraglich geschuldet: 1. Schriftliche Auskunft, auf wen die Domain eingetragen ist, sowie die Zusage, dass wir die AuthInfo (Auth-Code) auf Verlangen erhalten. 2. Alle Dateien der Webseite. 3. Export der Datenbank, falls vorhanden. 4. Bilder in Originalgröße. 5. Quellcode individuell für uns erstellter Funktionen. 6. Nutzungsrechte und Lizenznachweise für Texte, Fotos und gekaufte Bilder. 7. Liste aller E-Mail-Postfächer, Weiterleitungen und Sammeladressen samt Zugangsdaten für den Abruf per IMAP. 8. Kopie aller DNS-Einträge einschließlich A, AAAA, MX, SPF, DKIM und DMARC. 9. Für jedes Konto (Google-Unternehmensprofil, Search Console, Besucher-Statistik, Terminbuchung, Newsletter) die hinterlegte E-Mail-Adresse und den eingetragenen Inhaber. Bitte bestätigen Sie uns kurz den Eingang dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen«

Erst anfordern, dann kündigen. Ein laufender Vertrag ist Ihr bestes Argument.

Schritt 2: Kann ich meinen Webseiten-Vertrag vorzeitig kündigen?

Das hängt davon ab, welche Art von Vertrag Sie unterschrieben haben, und die sortiert sich in zwei Gruppen. Die eine Gruppe sind Werkverträge, also Verträge über ein fertiges Ergebnis: die Erstellung der Webseite und die verbreiteten Rundum-Verträge, bei denen Erstellung, Bereitstellung und Betreuung einer Internetpräsenz für eine Mindestlaufzeit zusammen verkauft werden. In Urteilen und auf Vertragsblättern heißen sie oft Internet-System-Vertrag. Die andere Gruppe sind laufende Verträge ohne festes Ergebnis, etwa reines Hosting oder eine monatliche Betreuungspauschale. Dort gilt zunächst die vereinbarte Laufzeit mit der vereinbarten Frist.

Für Werkverträge steht im Gesetz ein Recht, das viele Betriebe nicht kennen. Nach § 648 BGB kann der Besteller, also der Auftraggeber, bis zur Vollendung des Werkes jederzeit kündigen. Dieselbe Regel stand bis Ende 2017 inhaltsgleich in § 649 BGB, weshalb ältere Urteile diese Nummer nennen. Der Bundesgerichtshof hat solche Rundum-Verträge als Werkverträge eingeordnet (Urteil vom 4. März 2010, Az. III ZR 79/09) und ein Jahr später entschieden, dass das freie Kündigungsrecht auch dann gilt, wenn sich der Anbieter für eine Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat (Urteil vom 27. Januar 2011, Az. VII ZR 133/10). Ein im Vertrag vorgesehenes außerordentliches Kündigungsrecht schließt dieses freie Kündigungsrecht nicht aus.

Jederzeit kündbar heißt aber nicht kostenlos. Der Anbieter darf die vereinbarte Vergütung verlangen und muss sich anrechnen lassen, was er durch das Vertragsende an Aufwendungen erspart oder anderweitig verdient. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz, dass dem Anbieter davon 5 Prozent zustehen, und beide Seiten dürfen belegen, dass es mehr oder weniger ist. Maßgeblich ist, welcher Teil der Vergütung auf die schon erbrachten Leistungen entfällt, nicht wie die Raten verteilt wurden. Rechnen Sie vorher aus, was die vorzeitige Kündigung kostet, und stellen Sie diese Zahl neben das, was der Zustand Sie jedes Jahr kostet.

Auch bei laufenden Verträgen sitzen Sie nicht fest, wenn die Gegenseite nicht mehr liefert: Jeder Vertrag mit laufenden Pflichten, juristisch ein Dauerschuldverhältnis, kann nach § 314 BGB aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, für Werkverträge steht dasselbe in § 648a BGB. Dauerhaft ausbleibende Leistung oder ein Anbieter, der nicht mehr erreichbar ist, kommen dafür in Betracht. Zwei Bedingungen hängen daran: Liegt der Grund in einer Pflichtverletzung, müssen Sie vorher abmahnen oder eine Frist zur Abhilfe setzen (§ 314 Abs. 2 BGB), und Sie müssen innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem Sie vom Grund erfahren haben (§ 314 Abs. 3 BGB). Wer ein halbes Jahr wartet, verliert das Recht. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört zu einem Anwalt.

Ein zweiter Punkt überrascht viele Betriebsinhaber: Die verbraucherfreundlichen Regeln aus Mobilfunk und Streaming gelten für Ihren Betrieb nicht. Die strengen Klauselverbote des § 309 BGB, darunter die Grenzen für Laufzeit und stillschweigende Verlängerung, gelten nach § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB gegenüber Unternehmern nicht unmittelbar, und der Kündigungsbutton ist nach § 312k BGB nur für Verbraucherverträge vorgeschrieben. Zwei Jahre Laufzeit mit automatischer Verlängerung sind zwischen Unternehmen also nicht von vornherein unwirksam. Automatisch wirksam sind sie aber auch nicht: Über die allgemeine Inhaltskontrolle des § 307 BGB werden die Wertungen des § 309 BGB im Geschäftsverkehr mittelbar herangezogen (§ 310 Abs. 1 Satz 2 BGB), mit Rücksicht auf die Gewohnheiten des Handelsverkehrs. Ob eine bestimmte Laufzeitklausel die Grenze reißt, sagt Ihnen nur ein Anwalt, der Ihren Vertrag gelesen hat.

Stellen Sie sich vor, Sie kündigen im März, und der Vertrag verlängert sich trotzdem, weil die Frist schon drei Monate vor dem Laufzeitende abgelaufen war. Dann zahlen Sie zwei weitere Jahre für eine Seite, die Sie längst nicht mehr wollen. Lesen Sie die Laufzeitklausel deshalb wörtlich, rechnen Sie das Kündigungsdatum aus und kündigen Sie schriftlich mit nachweisbarem Zugang. In dasselbe Schreiben gehören drei Sätze, die später viel Zeit sparen: die Kündigung selbst mit dem errechneten Datum und hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, die Bitte um schriftliche Bestätigung des Vertragsendes und der Verweis auf Ihre Liste mit den neun Punkten. Und lassen Sie Hosting und Postfächer nicht am selben Tag enden, an dem die neue Seite starten soll.

Schritt 3: In welcher Reihenfolge wird umgeschaltet?

Die neue Webseite steht zuerst, umgeschaltet wird zuletzt. Fast jeder Ausfall beim Anbieterwechsel entsteht, weil diese Reihenfolge umgedreht wurde. In der Praxis hat sich dieser Ablauf bewährt:

  1. Neue Seite fertigstellen und prüfen. Sie liegt fertig auf dem neuen Server und ist über eine Vorschau-Adresse erreichbar, während die alte Seite unter Ihrer Domain weiterläuft. Geprüft wird dort alles: Texte, Telefonnummern, Formular, Impressum, Mobil-Ansicht.
  2. Adressliste anlegen. Alle Adressen der alten Seite auflisten und jeder eine Adresse auf der neuen Seite zuordnen. Diese Zuordnung ist die Grundlage für die Weiterleitungen. Jede Adresse, die hier fehlt, wird später zu einer Fehlerseite.
  3. Postfächer vorbereiten. Neue Postfächer mit denselben Adressen wie bisher anlegen und den Inhalt der alten per IMAP kopieren. Erst wenn das läuft, wird am MX-Eintrag etwas geändert.
  4. TTL senken. Ein bis zwei Tage vor dem Umschalten die TTL der DNS-Einträge auf wenige Minuten setzen. Die TTL ist die Haltbarkeitsangabe einer DNS-Auskunft: Sie sagt anderen Servern, wie lange sie die Antwort zwischenspeichern dürfen. Steht sie auf mehreren Stunden, landen Besucher entsprechend lange weiter auf dem alten Server.
  5. Umschalten. Am Umschalttag werden A-, AAAA- und MX-Eintrag gemeinsam geändert. Die TXT-Einträge für SPF und DKIM ergänzen Sie schon vorher um das neue System und räumen den alten Eintrag erst auf, wenn nichts mehr über den alten Server läuft. Danach prüfen, ob das SSL-Zertifikat auf dem neuen Server ausgestellt ist, sonst sehen Besucher eine Sicherheitswarnung.
  6. Weiterleitungen einschalten und testen. Jede alte Adresse muss mit einer dauerhaften Weiterleitung auf ihre neue Adresse zeigen. Fachleute nennen sie 301-Weiterleitung, nach dem Statuscode, den der Server dabei sendet. Nicht stichprobenartig testen, sondern die ganze Liste aus Punkt 2 durchgehen.
  7. Nichts sofort abschalten. Alte Seite, altes Postfach und altes Hosting noch einige Wochen weiterlaufen lassen. Diese Wochen sind die Versicherung gegen den Eintrag, den niemand auf dem Zettel hatte.
Symbolbild: Hände montieren Reihenklemmen auf einer Hutschiene an der Werkbank

Zieht nicht nur der Server um, sondern auch die Domain zu einem anderen Provider, kommt ein Schritt dazu. Bei .de-Domains erstellt der bisherige Provider auf Beauftragung des Inhabers die AuthInfo, ein Passwort aus 8 bis 16 Zeichen, das nach 30 Tagen automatisch verfällt. Ist der bisherige Provider nicht mehr erreichbar, beantragt der neue Provider sie bei der DENIC, die sie per Einschreiben an den eingetragenen Inhaber schickt. Stimmt die AuthInfo, zieht die Domain sofort um.

Etwas anderes ist es, wenn die Domain gar nicht auf Ihrem Betrieb steht, sondern auf dem alten Anbieter. Dann ist es kein Providerwechsel, sondern ein Inhaberwechsel, ein eigener Vorgang mit eigenen Regeln und ohne Mitwirkung des Eingetragenen nicht möglich. Wie Sie eine Domain zurückholen, die auf die Agentur läuft, und woran Sie das überhaupt erkennen, steht im Ratgeber zum Eigentum an Webseite und Domain.

Bei Endungen wie .com oder .net gilt nicht die DENIC, sondern die Transferregel der ICANN. Nach einer Neuregistrierung und nach einem vorangegangenen Wechsel darf der Registrar einen Umzug 60 Tage lang ablehnen. Zwingend ist die 60-Tage-Sperre nach einem Inhaberwechsel, für die viele Registrare eine Abwahlmöglichkeit anbieten. Planen Sie Inhaber- und Providerwechsel bei .com-Domains deshalb in einem Schritt oder mit Abstand.

Wie ziehen die E-Mail-Postfächer um, ohne dass Post verloren geht?

E-Mails ziehen nur dann sauber um, wenn die neuen Postfächer vollständig stehen, bevor der MX-Eintrag der Domain geändert wird. Der MX-Eintrag ist der Wegweiser, der jedem sendenden Server sagt, welcher Rechner die Post für Ihre Domain annimmt. Stellen Sie sich vor, Ihre Steuerkanzlei schickt am Freitagnachmittag die Lohnabrechnungen an die Adresse für die Buchhaltung. Der neue Server kennt dieses Postfach noch nicht und lehnt die Nachricht ab. Die Kanzlei sieht eine Fehlermeldung, Sie sehen nichts, und am Montag fragt niemand nach.

Der Ablauf, der das verhindert, hat vier Stationen. Zuerst legen Sie beim neuen Anbieter jede Adresse an, die es bisher gab, auch die selten genutzten wie info@ oder eine, die nur an ein Kontaktformular gekoppelt war. Dann kopieren Sie die vorhandenen Nachrichten per IMAP ins neue Postfach, wofür die meisten Hoster ein Umzugswerkzeug anbieten. Danach erst ändern Sie den MX-Eintrag. In den ersten Stunden kommt Post noch beim alten Ziel an, weil die sendenden Server die alte Auskunft zwischengespeichert haben. Lassen Sie das alte Postfach deshalb offen, bis dort mehrere Tage lang nichts Neues mehr ankommt, und wiederholen Sie zum Schluss den IMAP-Abgleich.

Zwei Sachen fallen erst auf, wenn es zu spät ist. Die erste sind die TXT-Einträge SPF, DKIM und DMARC, die anderen Mailservern sagen, wer im Namen Ihrer Domain senden darf. Bleiben sie nach dem Umzug auf den alten Anbieter eingestellt, kommen Ihre E-Mails zwar an, landen aber häufiger im Spam-Ordner. Die zweite sind die Geräte: Handy, Tablet und Outlook holen die Post weiter vom alten Server, bis jemand die Kontoeinstellungen ändert. Planen Sie dafür einen Termin ein, an dem alle Geräte im Betrieb einmal durchgegangen werden.

Die Webseite ist nach dem Umschalten am selben Tag wieder da. Eine verlorene E-Mail nicht.

Unsicher, ob Ihre Postfächer den Umzug überstehen? 30 Minuten am Telefon, kostenlos und unverbindlich: +49 30 21923807 oder Erstgespräch vereinbaren

Was passiert beim Wechsel mit meinen Google-Rankings?

Bleibt die Domain dieselbe und leitet jede alte Adresse dauerhaft auf ihre neue weiter, bleiben die Platzierungen in der Regel erhalten. Google beschreibt den Umzug mit geänderten Adressen als planbaren Vorgang und nennt dafür eine klare Reihenfolge: neue Seite vorbereiten und testen, Adressen einander zuordnen, Weiterleitungen einrichten, Weiterleitungen testen und den Verkehr beobachten. Zur Dauer der Weiterleitungen ist Google deutlich: »Behalte die Weiterleitungen möglichst lange bei, generell mindestens für ein Jahr«. Das Tool zur Adressänderung in der Search Console, Googles kostenlosem Auswertungswerkzeug für die eigene Webseite, brauchen Sie nur, wenn sich die Domain oder die Subdomain ändert, nicht beim Wechsel des Anbieters unter derselben Adresse.

Nach Googles Angaben dauert es bei kleinen und mittelgroßen Webseiten im Allgemeinen einige Wochen, bis die meisten Seiten übernommen sind, und die Sichtbarkeit kann in dieser Zeit schwanken. Das ist normal und kein Grund, nach drei Tagen etwas umzubauen. Tragen Sie sich stattdessen zwei Termine in den Kalender: einen zwei Wochen nach dem Umschalten, einen vier Wochen danach. An beiden sehen Sie in der Search Console nach, ob die neuen Adressen erfasst sind und ob Fehlerseiten aufgetaucht sind. Wer keine Search Console hat, richtet sie beim Wechsel ein, denn ohne sie merken Sie einen Einbruch erst an den ausbleibenden Anrufen.

Wenn ohnehin neue Adressen entstehen, ist das der billigste Moment, die Adressstruktur aufzuräumen: eine Form ohne www, ohne .html und durchgehend verschlüsselt, für jede Leistung eine eigene Seite statt einer Sammelseite. Später kostet jede dieser Änderungen wieder Weiterleitungen. Wie die Suche in München, Eching und Freising tickt, ist ein Thema für sich.

Wie hole ich mein Google-Profil vom alten Anbieter zurück?

Das Google-Unternehmensprofil, also Ihr Eintrag in Google Maps, wechselt nicht automatisch mit. Google kennt dort Inhaber und Administratoren, dazu einen primären Inhaber. Inhaber haben die volle Kontrolle über das Profil und können Nutzer hinzufügen oder entfernen und das Profil löschen, Administratoren dürfen fast alles andere, aber genau das nicht. Nur der primäre Inhaber kann die primäre Inhaberschaft weitergeben. Ihr Betrieb sollte deshalb primärer Inhaber sein und der Dienstleister höchstens Administrator. Hat der bisherige Anbieter das Profil auf sein Konto gelegt, bitten Sie ihn, die Inhaberschaft zu übertragen, solange der Vertrag läuft.

Reagiert er nicht, gibt es einen zweiten Weg. Über die Oberfläche des Google-Unternehmensprofils können Sie Zugriff auf ein bereits verwaltetes Profil anfordern. Der aktuelle Inhaber hat drei Tage Zeit zu antworten. Antwortet er nicht, können Sie in der Regel selbst Anspruch auf das Profil erheben und es über die Bestätigung Ihres Unternehmens übernehmen. Google weist allerdings darauf hin, dass diese Option nicht in jedem Fall zur Verfügung steht, und eine Anfrage kann auch abgelehnt werden. Dann bleibt der Einspruch bei Google. Im Unternehmensprofil entscheiden zwölf Felder über das lokale Ranking, und hier ist die Checkliste dazu.

Beim Buchungskalender, bei der Besucher-Statistik und beim Newsletter läuft es genauso: Das Konto gehört Ihrem Betrieb, der Dienstleister bekommt Zugriff als Nutzer oder Administrator. Beim Hosting genügt, dass die Domain auf Ihren Namen läuft und Sie jederzeit einen vollständigen Export bekommen. Einmal so eingerichtet, kostet der nächste Anbieterwechsel ein paar Klicks statt einer Verhandlung.

Wie schwierig wird es bei meinem Anbieter?

Wie aufwendig ein Wechsel wird, hängt weniger von der Technik ab als davon, wie Ihr bisheriger Anbieter aufgestellt ist. Drei Konstellationen kommen in der Praxis vor:

Was zu tun istDer Anbieter arbeitet mitDer Anbieter reagiert nichtBaukasten- oder Mietsystem
DomainAuthInfo beim Provider anfordern, 30 Tage gültigAuthInfo über den neuen Provider bei der DENIC, Zustellung per Einschreiben an den eingetragenen InhaberDomain läuft meist auf Sie, ist aber an das Abo gekoppelt
Dateien der Webseitevollständiger Download vom Webspace, Datenbank als Exportnur Ihre eigenen Sicherungen. Öffentlich abrufbare Inhalte dürfen Sie nur weiterverwenden, soweit der Vertrag Ihnen die Nutzungsrechte einräumtExport einzelner Inhalte, die Seite selbst bleibt auf der Plattform
E-Mail-PostfächerZugangsdaten anfordern, Inhalte per IMAP kopierennur, was lokal in Ihrem Mailprogramm liegtje nach Anbieter, oft an dasselbe Abo gekoppelt
Google-UnternehmensprofilInhaberschaft übertragen lassenZugriff anfordern, der Inhaber hat drei Tage ZeitZugriff anfordern, falls das Profil dort angelegt wurde
Der kritische PunktReihenfolge einhalten und nichts zu früh abschaltenauf wen Domain und Konten eingetragen sinddie Seite wird neu gebaut, übernommen werden Inhalte

Sie wissen nicht, in welcher Spalte Sie stehen? Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon und unverbindlich, gehen wir durch, was auf Ihren Betrieb eingetragen ist, welche Zugänge und Dateien Ihnen fehlen und was eine neue Webseite bei uns kostet. Die Empfehlung bekommen Sie schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage. Rechtsfragen zu Ihrem bestehenden Vertrag gehören zu einem Anwalt, wir klären den technischen und den kaufmännischen Teil. Lieber gleich anrufen? +49 30 21923807.

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Fünf Fehler, die beim Wechsel Geld kosten

Alle fünf haben dieselbe Ursache: Ein Schritt wurde vor dem Schritt gemacht, der ihn absichert.

  1. Zuerst kündigen, dann nach den Zugängen fragen. Nach der Kündigung sind Sie kein laufender Auftrag mehr. Antworten dauern länger, und manches kommt gar nicht mehr.
  2. Den MX-Eintrag umstellen, bevor die neuen Postfächer stehen. Die Webseite ist nach kurzer Zeit wieder erreichbar, sobald die DNS-Änderung greift. E-Mails, die in dieser Zeit dauerhaft abgewiesen wurden, kommen nicht wieder.
  3. Die alte Seite abschalten, bevor die Weiterleitungen stehen. Jede Adresse, die in der Google-Suche, in E-Mail-Signaturen oder auf gedruckten Flyern steht, führt dann ins Leere.
  4. Adressen ändern, ohne sie weiterzuleiten. Eine neue Seite mit neuen Adressen ohne Weiterleitungen ist für Google eine neue Seite. Die Platzierungen der alten fangen dann wieder bei null an.
  5. Das Google-Unternehmensprofil vergessen. Bei lokalen Betrieben bringt der Eintrag in Google Maps häufig einen großen Teil der Anrufe. Liegt er nach dem Wechsel weiter auf dem Konto des alten Anbieters, liegt ein wesentlicher Teil Ihrer lokalen Sichtbarkeit auf einem fremden Konto.

Ein sechster Punkt kostet keine Anfragen, sondern kann eine Abmahnung kosten: die Rechtstexte. Mit dem Hosting wechselt die Firma, die Ihre Besucherdaten verarbeitet, in der Datenschutzerklärung steht aber noch der alte Hoster. Mit dem neuen Dienstleister, der Hosting, Formulare und Postfächer für Sie betreibt, brauchen Sie außerdem einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO, also die schriftliche Vereinbarung, dass er Besucherdaten nur in Ihrem Auftrag verarbeitet. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter gehören darin offengelegt. Was auf einer Firmen-Webseite datenschutzrechtlich zuerst geprüft gehört, führt unsere DSGVO-Prüfliste auf.

KM Digitalagentur: Domain und Webseite gehören Ihnen ab dem ersten Tag

Die KM Digitalagentur ist eine Digitalagentur (Webagentur) aus Eching bei München. Webseite und Domain gehören Ihnen ab dem ersten Tag, ohne Übernahmegebühr: Ihre Domain läuft von Anfang an auf Ihren Namen, Webseite, Texte und Bilder gehören Ihnen, und Ihre Webseite wird täglich gesichert. Einen vollständigen Export von Webseite und E-Mails bekommen Sie auf Wunsch jederzeit, und wenn Sie später weiterziehen, übergeben wir geordnet, ohne Zusatzgebühr. Dazu haben Sie einen festen Ansprechpartner für Ihr Projekt. Die Erstellung zahlen Sie einmalig, das Hosting monatlich: 19 € netto im Monat mit Servern in Deutschland, SSL-Verschlüsselung, täglicher Sicherung, Domain und zwei E-Mail-Postfächern, 12 Monate Mindestlaufzeit, danach kündbar mit einem Monat Frist zum Monatsende.

Eines sollten Sie vorher wissen: Wir bauen Ihre Webseite zum Festpreis neu, statt eine bestehende Seite in fremder Technik zu übernehmen. Die Inhalte, die sich lohnen, kommen mit, ebenso Ihre Domain, Ihre E-Mail-Adressen und Ihre Platzierungen bei Google. Der Festpreis steht öffentlich auf der Preisseite: Onepager 1.390 €, Firmenwebseite bis 8 Seiten 2.290 €, bis 12 Seiten 3.090 €, jeweils einmalig inklusive aller Texte. Alle Preise netto zzgl. USt., Angebote nur für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Was auf der Preisseite steht, steht genau so im Vertrag. Der erste Entwurf steht 7 Tage nach vollständig ausgefülltem Fragebogen, zwei Korrekturschleifen sind enthalten, und bezahlt wird zur Hälfte bei Auftrag und zur Hälfte, wenn die Seite online ist. Ob sich das gegen Baukasten, Freelancer oder eine klassische Agentur rechnet, haben wir durchgerechnet.

Häufige Fragen zum Wechsel der Webagentur

Wie wechsle ich meine Webagentur?

Ein Agenturwechsel läuft in drei Schritten. Zuerst fordern Sie schriftlich an, was Sie für den Wechsel brauchen: Auskunft zum Domaininhaber, alle Dateien der Webseite, den Datenbank-Export, die Bilder in Originalgröße, den Quellcode bei individueller Programmierung, Nutzungsrechte und Lizenznachweise, die Zugangsdaten der E-Mail-Postfächer, eine Kopie der DNS-Einträge und die Inhaberdaten aller Konten wie des Google-Unternehmensprofils. Danach kündigen Sie schriftlich mit nachweisbarem Zugang und bitten um Bestätigung des Vertragsendes. Zuletzt wird umgeschaltet, und zwar erst, wenn die neue Seite geprüft ist und die neuen Postfächer stehen.

Kann meine bestehende Webseite auf einen anderen Server umziehen oder muss sie neu gebaut werden?

Ob eine bestehende Webseite umziehen kann, entscheidet die Technik, auf der sie läuft. Liegt sie als gewöhnliche Dateien auf einem Webspace und räumt Ihnen der Vertrag die Nutzungsrechte ein, kann ein neuer Dienstleister sie grundsätzlich auf einen anderen Server umziehen. Läuft sie dagegen in einem Baukasten- oder Mietsystem, lässt sie sich meist nicht als Ganzes mitnehmen, und es bleibt der Export einzelner Inhalte. Viele Betriebe entscheiden sich beim Wechsel ohnehin für eine neue Seite, weil die alte technisch veraltet ist und die Texte einmal überarbeitet gehören.

Kann ich einen Webseiten-Vertrag mit 36 Monaten Mindestlaufzeit vorzeitig kündigen?

Bei einem Werkvertrag ja. § 648 BGB gibt dem Auftraggeber das Recht, jederzeit zu kündigen, solange das Werk nicht fertig ist. Bis Ende 2017 stand dieselbe Regel in § 649 BGB. Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass das auch für Rundum-Verträge über eine Internetpräsenz mit 36 Monaten Mindestlaufzeit gilt, in der Rechtsprechung Internet-System-Vertrag genannt (Urteil vom 27. Januar 2011, Az. VII ZR 133/10). Kostenlos ist die Kündigung nicht: Der Anbieter darf die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen verlangen, und für den nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz, dass ihm davon 5 Prozent zustehen. Ob Ihr Vertrag ein Werkvertrag ist, hängt von seinem Inhalt ab und gehört im Zweifel zu einem Anwalt.

Gehen beim Anbieterwechsel meine Google-Rankings verloren?

In der Regel nicht, wenn die Domain dieselbe bleibt und jede alte Adresse dauerhaft auf ihre neue weiterleitet. Google empfiehlt ausdrücklich, Weiterleitungen möglichst lange beizubehalten, generell mindestens für ein Jahr. Nach Googles Angaben dauert es bei kleinen und mittelgroßen Webseiten einige Wochen, bis die meisten Seiten übernommen sind, und die Sichtbarkeit kann in dieser Zeit schwanken. Das Tool zur Adressänderung in der Search Console ist nur nötig, wenn sich die Domain oder die Subdomain ändert.

Was passiert beim Umzug mit meinen E-Mail-Adressen?

Die Adressen bleiben erhalten, solange die Domain bleibt, denn E-Mail-Adressen hängen an der Domain und nicht am Anbieter. Umgezogen werden die Postfächer dahinter. Dafür werden beim neuen Anbieter zuerst alle bisherigen Adressen angelegt, dann die vorhandenen Nachrichten per IMAP kopiert und erst danach der MX-Eintrag der Domain umgestellt. Wird der MX-Eintrag zu früh geändert, riskieren Sie den Verlust von Nachrichten. Lehnt der neue Server eine unbekannte Adresse dauerhaft ab, ist die Mail weg. Denken Sie außerdem an die TXT-Einträge SPF, DKIM und DMARC sowie an die Kontoeinstellungen auf Handys und in Outlook.

Wie lange dauert der Umzug einer Webseite?

Das Umschalten selbst dauert Stunden, der Vorlauf dauert Wochen. Entscheidend sind zwei Dinge: wie schnell Sie die Zugänge und Dateien vom bisherigen Anbieter bekommen und wie lange die neue Seite bis zur Freigabe braucht. Bei der KM Digitalagentur steht der erste Entwurf 7 Tage nach vollständig ausgefülltem Fragebogen, danach folgen zwei Korrekturschleifen. Für den technischen Teil planen Sie ein bis zwei Tage vorher das Senken der TTL ein und lassen die alte Seite und das alte Postfach nach dem Umschalten noch einige Wochen weiterlaufen.

Was muss ich anfordern, bevor ich kündige?

Neun Dinge, am besten in einer einzigen E-Mail mit Frist, solange der Vertrag noch läuft: die schriftliche Auskunft, auf wen die Domain eingetragen ist. Alle Dateien der Webseite. Den Export der Datenbank. Die Bilder in Originalgröße. Den Quellcode, falls für Sie etwas eigens programmiert wurde. Die Nutzungsrechte samt Lizenznachweisen für die Bilder. Die Zugangsdaten aller E-Mail-Postfächer. Eine Kopie aller DNS-Einträge Ihrer Domain einschließlich MX, SPF, DKIM und DMARC. Und die Inhaberdaten aller Konten, vom Google-Unternehmensprofil bis zur Besucher-Statistik. Was davon herausgegeben werden muss, richtet sich nach Ihrem Vertrag.

Sie denken über einen Wechsel nach? Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon und unverbindlich, sehen wir uns an, was auf Ihren Betrieb eingetragen ist, welche Zugänge und Dateien Ihnen fehlen, in welcher Reihenfolge umgeschaltet werden sollte und was eine neue Webseite bei uns kostet. Die Empfehlung bekommen Sie schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage. Ob Ihr bestehender Vertrag vorzeitig kündbar ist, prüft im Zweifel ein Anwalt. Und wenn Sie bleiben, wo Sie sind, hat Sie das Gespräch nichts gekostet. Telefon: +49 30 21923807. WhatsApp: +49 15566 920948.

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  • Verbindlicher Festpreis: steht öffentlich auf der Preisseite
  • Erster Entwurf in 7 Tagen: mit allen Texten
  • Webseite & Domain gehören Ihnen: ab dem ersten Tag