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Alte Webseite erneuern: Wann sich ein Relaunch lohnt

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Webseite neu aufzubauen lohnt sich, wenn das Fundament nicht mehr trägt: Sie ist am Handy nur mit Zoomen bedienbar, läuft auf einer Software ohne Sicherheitsupdates, oder jede Änderung hängt an einem Anbieter, der nicht mehr reagiert. Sind nur Texte und Fotos veraltet, reicht oft eine Überarbeitung.
  • Ob eine Webseite veraltet ist, zeigen zehn Anzeichen, die Sie in einer halben Stunde selbst prüfen können, die meisten mit dem eigenen Handy. Ein technisches Beispiel: Für PHP 8.2, die Programmiersprache unter vielen älteren Seiten, enden die Sicherheitsupdates am 31. Dezember 2026, PHP 8.1 bekommt schon seit Ende 2025 keine mehr.
  • Die Google-Platzierungen bleiben in der Regel erhalten, wenn jede alte Adresse dauerhaft auf die passende neue weiterleitet (Fachleute sagen 301-Weiterleitung). Google empfiehlt, die Weiterleitungen »generell mindestens für ein Jahr« beizubehalten, und nennt einige Wochen Übergangszeit mit möglichen Schwankungen.
  • Ein Relaunch kostet ungefähr so viel wie eine neue Webseite, weil die Arbeit dieselbe ist. Bei der KM Digitalagentur aus Eching bei München kostet der Neubau 1.390 bis 3.090 € netto einmalig zum verbindlichen Festpreis, inklusive aller Texte, danach 19 € im Monat für das Hosting. Was beim Relaunch zusätzlich anfällt, etwa die Weiterleitungen, steht mit Betrag im Angebot.
Inhalt · 8 Abschnitte
Symbolbild: Elektriker montiert eine Steckdose

Eine alte Webseite zu erneuern lohnt sich, sobald sie Anfragen kostet statt bringt: wenn sie am Handy hakt, technisch nicht mehr gepflegt werden kann oder Besucher an veralteten Angaben abspringen. Ob dafür eine Überarbeitung reicht oder ein Neubau nötig ist, entscheidet nicht das Alter der Seite, sondern ihr Zustand. Alle Angaben zu Google in diesem Ratgeber stammen aus Googles eigener Dokumentation, abgerufen am 6. Oktober 2026.

Drei Begriffe vorab, weil sie oft durcheinandergehen. Bei einer Überarbeitung, oft auch Modernisierung genannt, bleibt die Seite technisch dieselbe, nur Texte, Fotos oder das Aussehen werden aufgefrischt. Ein Relaunch ersetzt die alte Webseite durch eine neu gebaute, meist mit neuer Seitenstruktur und damit neuen Adressen der Unterseiten, unter derselben Domain. Im Alltag heißt das schlicht: die Webseite erneuern oder die Homepage neu machen lassen. Webseite, Website und Homepage meinen dabei dasselbe. Ein Umzug dagegen wechselt nur den Anbieter oder Server, die Seite selbst bleibt gleich. Wie ein reiner Anbieterwechsel abläuft, steht im Ratgeber Webagentur wechseln. Hier geht es um die Frage davor: Muss die Seite neu, und wie kommt sie ohne Schaden bei Google an?

Woran erkennen Sie, dass Ihre Webseite veraltet ist?

Eine Webseite ist veraltet, wenn sie am Handy nur mit Zoomen bedienbar ist, auf Software ohne Sicherheitsupdates läuft, nicht mehr geändert werden kann oder Angaben enthält, die nicht mehr stimmen. Die folgenden zehn Anzeichen lassen sich ohne Fachwissen prüfen, für die meisten reichen Ihr Handy und ein Browser. Treffen die ersten drei zu, ist ein Neubau meist der kürzere Weg, denn sie betreffen das Fundament der Seite. Die übrigen sieben lassen sich oft auch einzeln beheben.

  1. Am Handy müssen Besucher zoomen. Rufen Sie Ihre Seite auf dem Smartphone auf. Ist die Schrift winzig, liegen Knöpfe zu dicht beieinander oder muss man seitwärts wischen, verlieren Sie alle, die unterwegs nach Ihnen suchen. Wie viele das sind, zeigt Ihre Besucherstatistik. Google bewertet Seiten ohnehin über die Handy-Fassung: »Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version des Website-Inhalts«, heißt es in der Dokumentation zur Mobile-First-Indexierung.
  2. Die Software bekommt keine Sicherheitsupdates. Viele ältere Seiten laufen auf der Programmiersprache PHP. Laut php.net sind die Versionen 7.4, 8.0 und 8.1 am Ende ihres Lebenszyklus, die letzte davon seit dem 31. Dezember 2025. Für PHP 8.2 enden die Sicherheitsupdates am 31. Dezember 2026. Welche Version Ihre Seite nutzt, steht im Kundenkonto Ihres Hosters oder sagt Ihnen Ihr Anbieter. Dasselbe gilt für das Redaktionssystem, also das Programm, mit dem die Seite gepflegt wird, etwa WordPress, und für seine Erweiterungen: Wer seit Jahren keine Updates eingespielt hat, betreibt ein offenes Fenster.
  3. Jede Änderung hängt an einem Anbieter, der nicht reagiert. Kleine Änderungen dauern Wochen, oder niemand hat mehr den Zugang zur Seite. Dann können Sie sie nicht mehr in Ordnung halten, egal wie gut sie aussieht. Wem Domain, Texte und Zugänge gehören, sollten Sie spätestens jetzt klären.
  4. Der Browser warnt mit »Nicht sicher«. Steht vor Ihrer Adresse kein Schloss, sondern ein Warnhinweis, fehlt die Verschlüsselung per HTTPS. Chrome kennzeichnet unverschlüsselte Seiten seit Version 68 im Juli 2018 so (Chromium-Blog). Außerdem hat Google angekündigt, dass Chrome mit Version 154 im Oktober 2026 vor dem ersten Aufruf einer öffentlichen Seite ohne HTTPS um Erlaubnis fragt. Für ein Kontaktformular ohne Verschlüsselung gibt es keine Ausrede mehr. Die Verschlüsselung lässt sich aber meist auch ohne Neubau nachrüsten.
  5. Die Seite lädt spürbar langsam. Öffnen Sie sie am Handy unterwegs, ohne WLAN. Google nennt als Richtwert, dass der größte Inhalt einer Seite innerhalb von 2,5 Sekunden sichtbar sein soll (web.dev). Genauer misst es Googles kostenloses Werkzeug PageSpeed Insights. Rote Werte am Handy sind ein Warnsignal, keine Katastrophe, aber selten mit einem Handgriff behoben.
  6. Im Impressum steht noch »§ 5 TMG« oder ein Link zur OS-Plattform. Das Telemediengesetz ist durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst, die Impressumspflicht steht seit dem 14. Mai 2024 in § 5 DDG. Und die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung, auf die viele Impressen verlinken, ist eingestellt: Die zugrunde liegende Verordnung wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2025 aufgehoben (Verordnung (EU) 2024/3228). Beides ist für sich kein Grund für einen Neubau, aber ein zuverlässiges Zeichen, dass seit Jahren niemand die Seite gepflegt hat.
  7. Schriften und Dienste kommen von fremden Servern. Werden Schriften direkt von Google geladen, Karten oder Videos ohne Einwilligung eingebettet, überträgt die Seite die IP-Adressen Ihrer Besucher an Dritte. Extern geladene Google Fonts sind der bekannteste Abmahn-Klassiker, seit das Landgericht München I am 20. Januar 2022 einem Besucher dafür 100 € Schadensersatz zugesprochen hat (Az. 3 O 17493/20). Was eine Firmen-Webseite datenschutzrechtlich braucht, steht in den acht DSGVO-Prüfpunkten.
  8. Die Seite misst nichts mehr. Googles alte Besucherstatistik Universal Analytics verarbeitet seit dem 1. Juli 2023 keine Daten mehr (Google-Analytics-Hilfe). Ist sie noch eingebunden, weiß seit Jahren niemand, wie viele Besucher kommen. Fragen Sie Ihren Anbieter, welche Statistik auf Ihrer Seite läuft. Noch eindeutiger ist Flash: Adobe hat die Unterstützung am 31. Dezember 2020 beendet (Adobe), Flash-Inhalte zeigt kein aktueller Browser mehr an.
  9. Die Inhalte stimmen nicht mehr. Leistungen, die Sie nicht mehr anbieten, ein Team von vor fünf Jahren, alte Öffnungszeiten, ein Copyright-Jahr aus einem anderen Jahrzehnt. Besucher lesen daraus, dass der Betrieb nicht mehr ganz bei der Sache ist. Und KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude oder Gemini können veraltete Angaben in ihre Antworten übernehmen. Wie KI-Assistenten Betriebe empfehlen, steht in einem eigenen Ratgeber.
  10. Über die Seite kommen keine Anfragen. Das ist das wichtigste Anzeichen und zugleich das unschärfste, denn die Ursache liegt nicht immer auf der Webseite. Oft fehlt die Sichtbarkeit bei Google, oder das Formular verliert Interessenten auf dem letzten Meter. Die sieben häufigsten Ursachen stehen im Ratgeber Webseite bringt keine Anfragen, mit einem Selbsttest in zehn Minuten.

Reicht eine Überarbeitung oder braucht es eine neue Webseite?

Eine Überarbeitung reicht, wenn das Fundament stimmt: Die Seite funktioniert am Handy, die Software bekommt Updates, Sie oder Ihr Anbieter können sie ändern, und nur Texte, Fotos oder einzelne Seiten sind veraltet. Eine neue Webseite ist der bessere Weg, wenn das Fundament selbst wackelt. Dann flicken Sie an einer Seite, deren Kosten mit jeder Reparatur steigen, während das eigentliche Problem bleibt. Die Tabelle ordnet die häufigsten Ausgangslagen ein.

AusgangslageÜberarbeiten reicht meistNeu bauen ist meist sinnvoll
Darstellung am Handyfunktioniert, wirkt nur altmodischZoomen nötig, Knöpfe zu klein, seitliches Wischen
Technikaktuelle Software mit UpdatesSoftware ohne Sicherheitsupdates, Erweiterungen nicht mehr gepflegt
ZugangSie oder Ihr Anbieter können ändernniemand hat mehr Zugang, oder jede Änderung hängt an einem Anbieter, der nicht reagiert
Inhalteeinzelne Seiten veraltetLeistungen, Aufbau und Zielgruppe haben sich grundlegend geändert
Anfragenkommen, nur weniger als früherkommen seit Langem keine, obwohl die Seite gefunden wird
Plattformdie Seite läuft bei einem Hoster, und der Vertrag steht auf Ihren NamenBaukasten oder Mietmodell, das sich nicht mitnehmen lässt

Eine Rechenhilfe für Grenzfälle: Zählen Sie die Reparaturen zusammen, die in den nächsten zwei Jahren absehbar anstehen, etwa Darstellung am Handy, Ladezeit, Software-Update, neue Rechtstexte und zwei neue Leistungsseiten. Liegt die Summe in der Nähe dessen, was eine neue Seite kostet, ist der Neubau meist die bessere Ausgabe. Sie bekommen dafür eine Seite, die von Anfang an auf dem aktuellen Stand ist, statt einer alten, die an fünf Stellen geflickt wurde.

Zwei Sonderfälle gehören dazu. Erstens Baukasten- und Mietseiten: Sie lassen sich in der Regel nicht als Ganzes exportieren und woanders weiterbetreiben. Wer dort aussteigt, baut neu und nimmt Texte, Bilder und die Domain mit. Zweitens die Barrierefreiheit. Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Dienstleistungen an Verbraucher, darunter solche, die über eine Webseite im Hinblick auf einen Vertrag mit Verbrauchern erbracht werden, etwa ein Online-Shop. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind ausgenommen, soweit sie Dienstleistungen anbieten (Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Eine reine Informationsseite fällt nach dem Wortlaut des Gesetzes in der Regel nicht darunter. Nicht abschließend geklärt ist das bei Online-Terminbuchung oder Angebotsanfragen per Formular. Gut lesbar und bedienbar zu bauen lohnt sich beim Relaunch trotzdem, denn davon profitieren alle Besucher.

Flicken oder neu bauen? Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon und unverbindlich, gehen wir die zehn Anzeichen an Ihrer Seite mit Ihnen durch und sagen Ihnen, ob eine Überarbeitung reicht. Nichts wird am Telefon entschieden: Ihre Empfehlung kommt schriftlich, das Angebot gilt 14 Tage.

Kostenloses Erstgespräch

Was kostet es, eine Webseite zu erneuern?

Ein Relaunch kostet für eine Betriebs-Webseite bei Freelancern meist 800 bis 3.000 € und bei klassischen Agenturen 3.000 bis 15.000 €, also ungefähr so viel wie eine neue Webseite derselben Größe. Denn die Arbeit ist dieselbe: Struktur, Texte, Gestaltung, Technik, Rechtstexte. Dazu kommen zwei Posten, die es bei einer ganz neuen Seite nicht gibt, nämlich die Übernahme der Inhalte, die sich lohnen, und die Weiterleitungen von den alten auf die neuen Adressen. Woher die Spanne kommt, steht im Ratgeber Was kostet eine Webseite für KMU?, worauf Sie beim Vergleichen achten, weiter unten bei den Fragen an ein gutes Relaunch-Angebot.

Zum Vergleich der Festpreis-Weg: Bei uns kostet der Neubau beim Relaunch denselben Festpreis wie eine neue Seite, 1.390 bis 3.090 € netto einmalig mit allen Texten, danach 19 € im Monat Hosting. Für einen Onepager sind das über drei Jahre 2.074 € (1.390 € plus 36 Monate zu 19 €). Was beim Relaunch dazukommt, etwa die Weiterleitungen, steht mit Betrag im Angebot. Was genau zum Festpreis gehört, steht im Abschnitt zur KM Digitalagentur weiter unten.

Ein Relaunch ist ein Neubau mit Vorgeschichte. Die Vorgeschichte, also Adressen, Inhalte und alter Vertrag, entscheidet über den Erfolg.

Was passiert beim Relaunch mit meinen Google-Platzierungen?

Die Google-Platzierungen bleiben bei einem Relaunch in der Regel erhalten, wenn jede alte Adresse dauerhaft auf die passende neue weiterleitet. Fachleute nennen diese Arbeit Relaunch-SEO, gemeint ist alles, was die Platzierungen über den Wechsel rettet. Google beschreibt den Fall ausdrücklich, und zwar nicht nur beim Wechsel der Domain, sondern auch, wenn sich unter derselben Domain nur die Pfade ändern, also etwa aus ihre-firma.de/leistungen.php?id=3 die Adresse ihre-firma.de/heizung wird (Website-Umzug mit URL-Änderungen). Genau das passiert, sobald sich die Seitenstruktur ändert.

Google empfiehlt für diesen Fall vier Dinge. Erstens eine Zuordnung: »Sobald du eine Liste der alten URLs erstellt hast, musst du festlegen, zu welchen URLs sie jeweils weitergeleitet werden sollen.« Zweitens dauerhafte Weiterleitungen auf dem Server: »Wir empfehlen serverseitige permanente Weiterleitungen von den alten zu den neuen URLs.« Gemeint ist die Weiterleitung mit dem Statuscode 301, die Google laut eigener Dokumentation als »starkes« Signal wertet, eine vorübergehende Weiterleitung mit 302 dagegen nur als »schwaches«. Drittens die Dauer: »Behalte die Weiterleitungen möglichst lange bei, generell mindestens für ein Jahr.« Und viertens interne Links und Sitemap, also die Liste aller Seitenadressen für Google, auf die neuen Adressen umstellen und die neue Sitemap in der Google Search Console einreichen, Googles kostenlosem Werkzeug für Webseitenbetreiber.

Zwei Sätze aus derselben Dokumentation sollten Sie vor dem Umschalten kennen. Der erste beruhigt: »Im Allgemeinen dauert es bei einer kleinen bis mittelgroßen Website einige Wochen, bis die meisten Seiten migriert sind.« Schwankungen in dieser Zeit nennt Google ausdrücklich »normal«. Der zweite warnt: Leiten Sie viele alte Adressen pauschal auf die Startseite um, »kann« Google das »als soft 404-Fehler« werten, also wie eine Seite, die es nicht mehr gibt. Jede alte Seite braucht deshalb ein inhaltlich passendes Ziel. Gibt es für einen alten Inhalt bewusst keinen Nachfolger, soll die alte Adresse klar den Fehlercode 404 oder 410 liefern, also melden, dass es die Seite nicht mehr gibt.

Google verzeiht einen Relaunch. Was Google nicht verzeiht, sind Adressen, die nach dem Umschalten ins Leere führen.

Wie läuft ein Relaunch ab, ohne Anfragen zu verlieren?

Ein Relaunch ohne Einbruch folgt einer Checkliste in sieben Schritten: erst erfassen, was die alte Seite leistet, dann die neue Struktur samt Weiterleitungen planen, erst danach bauen und umschalten. Die Schritte gelten bei jedem Anbieter:

  1. Bestand erfassen. Listen Sie alle Adressen der alten Seite auf. Google nennt als Quellen die Sitemap, die Seiten mit dem meisten Verkehr aus der Besucherstatistik und den Bericht »Links« in der Search Console. Notieren Sie dazu, über welche Seiten heute Anfragen kommen.
  2. Entscheiden, was bleibt. Seiten mit Besuchern, Links von außen oder Anfragen ziehen mit um, inhaltlich überarbeitet. Alles andere wird zusammengelegt oder fällt weg.
  3. Neue Struktur und Zuordnung festlegen. Für jede alte Adresse steht fest, wohin sie künftig zeigt. Eine einfache Tabelle mit zwei Spalten genügt, alt und neu.
  4. Die neue Seite bauen und prüfen. Am Handy, am Laptop, jedes Formular, jede Telefonnummer, jedes Impressumsfeld. Erst wenn alles stimmt, wird umgeschaltet.
  5. Umschalten. Neue Seite online, Weiterleitungen gleichzeitig aktiv, Domain unverändert. Hängen E-Mail-Postfächer an derselben Domain, gehört ihr Umzug in denselben Plan, damit keine Mail verloren geht.
  6. Google Bescheid geben. Die neue Sitemap in der Search Console einreichen. Das Tool zur Adressänderung brauchen Sie nur, wenn sich die Domain oder die Subdomain ändert.
  7. Zwei Kontrolltermine. Zwei und vier Wochen nach dem Umschalten in der Search Console nachsehen: Sind die neuen Adressen erfasst, tauchen Fehlerseiten auf, bekommen die neuen Seiten Klicks? Der Bericht dazu heißt heute »Seitenindexierung«.

Ihr Teil dabei: sagen, über welche Seiten heute Anfragen kommen, entscheiden, was bleibt, die Zugänge zu Domain und Hosting bereitlegen und die Kündigungsfrist des alten Vertrags im Blick behalten. Alles andere ist Arbeit des Anbieters und sollte so im Angebot stehen.

Symbolbild: Hand mit Stift prüft einen ausgedruckten Entwurf Zeile für Zeile

Wie lange das insgesamt dauert, hängt weniger am Bauen als an den Übergaben: Inhalte, Freigaben, Zugänge und die Kündigungsfrist des alten Vertrags. Für die neue Seite selbst sind drei bis sechs Wochen vom Auftrag bis zum Live-Gang ein realistischer Planungswert, keine Zusage. Beim Relaunch kommt Vorlauf für Zugänge, Weiterleitungen und den alten Vertrag dazu. Die Phasen im Einzelnen stehen im Ratgeber Wie lange dauert es, eine Webseite erstellen zu lassen?, die Reihenfolge für Domain und E-Mail beim Anbieterwechsel im Ratgeber zum Agenturwechsel.

Welche Inhalte sollten Sie in die neue Webseite mitnehmen?

Mitnehmen sollten Sie alles, was heute Anfragen bringt, und zwar überarbeitet statt kopiert. Ein Relaunch ist die Gelegenheit, Texte aus Kundensicht neu zu schreiben, aber kein Anlass, funktionierende Inhalte wegzuwerfen. Diese vier Gruppen gehören fast immer dazu:

  • Seiten, die gefunden werden. Welche Unterseiten bei Google Klicks bekommen, zeigt der Leistungsbericht der Search Console. Eine Leistungsseite, die seit Jahren für »Badsanierung Freising« auftaucht, wird überarbeitet und bekommt eine Weiterleitung, nicht gelöscht.
  • Antworten auf echte Kundenfragen. Preise oder Preislogik, Ablauf, Einzugsgebiet, Öffnungszeiten. Diese Angaben suchen Besucher, und genau sie können KI-Assistenten zitieren, wenn jemand nach einem Betrieb in Ihrer Gegend fragt.
  • Belege. Echte Projektfotos, echte Referenzen mit Einverständnis, Zertifikate, Meisterbrief, Mitgliedschaften. Nur was stimmt und nachprüfbar ist, denn erfundene Bewertungen oder Referenzen sind abmahnbar.
  • Rechte, die Sie haben. Fotos und Texte nur, wenn Sie die Nutzungsrechte nachweisen können. Vorsicht bei gekauften Bildern, deren Lizenz auf den früheren Anbieter läuft, mehr dazu im Ratgeber Wem gehört meine Webseite?.

Weglassen dürfen Sie veraltete Neuigkeiten, doppelte Seiten mit fast gleichem Inhalt und Unterseiten, die niemand besucht. Prüfen Sie aber vorher, ob von außen Links darauf zeigen. Wenn ja, bekommt auch die gestrichene Seite eine Weiterleitung auf das passendste neue Ziel. Und alte Texte auf neuer Technik machen aus einem Relaunch nur einen neuen Anstrich, darum lohnt es sich, die mitgenommenen Inhalte neu zu schreiben.

Fünf Fehler beim Relaunch, die Anfragen kosten

  1. Alles auf die Startseite umleiten. Bequem, aber Google kann das wie eine gelöschte Seite werten. Wer »Fliesenleger Neufahrn« sucht, soll auf der Fliesenseite landen, nicht auf der Startseite.
  2. Gute Inhalte löschen, weil sie alt aussehen. Ein Text, der seit Jahren Besucher bringt, wird überarbeitet und behält sein Thema. Wer ihn durch zwei Werbesätze ersetzt, verliert, wofür Google die Seite gezeigt hat.
  3. Ohne Not die Domain wechseln. Eine neue Domain macht aus einem Relaunch einen Domainumzug mit zusätzlichem Aufwand, neuen E-Mail-Adressen und neuen Drucksachen. Behalten Sie Ihre Domain, wenn es keinen zwingenden Grund für eine neue gibt.
  4. Die Weiterleitungen nach ein paar Monaten abschalten. Etwa weil der alte Hostingvertrag ausläuft und die Weiterleitungen dort eingerichtet waren. Google empfiehlt mindestens ein Jahr. Am sichersten liegen sie auf dem neuen Server und bleiben dauerhaft.
  5. Die Umgebung vergessen. Neue Adressen gehören auch ins Google-Unternehmensprofil, in Branchenverzeichnisse, die E-Mail-Signatur und auf Fahrzeugbeschriftungen mit QR-Code. Ein Link im Profil, der ins Leere führt, kostet genau die Anfragen, für die der Relaunch gedacht war.

Woran erkennen Sie ein gutes Relaunch-Angebot?

Ein gutes Relaunch-Angebot nennt einen Festpreis für das Ergebnis und sagt ausdrücklich, was darin enthalten ist und was extra kostet, vor allem bei den Weiterleitungen und der Übernahme der Inhalte. Sechs Fragen trennen ein belastbares Angebot von einem, das nach dem Live-Gang teuer wird:

  • Was ist im Preis enthalten, was nicht? Texte, Fotoauswahl, Rechtstexte, Weiterleitungen, Einreichung bei Google. Was nicht ausdrücklich dasteht, sollte vor dem Auftrag mit Betrag geklärt sein.
  • Wer schreibt die Texte? Liefern Sie selbst, sitzen Sie vor einem leeren Dokument. Schreibt der Anbieter, reichen meist Stichworte und Antworten auf konkrete Fragen.
  • Wie viele Korrekturschleifen gibt es? Ohne Zahl wird jede Rückmeldung zur Verhandlung.
  • Auf wen läuft die Domain, und wem gehört die Seite? Nur wenn beides bei Ihrem Betrieb liegt, ist der nächste Relaunch nicht vom Wohlwollen des heutigen Anbieters abhängig.
  • Was kostet die Seite im Monat, und wie lange sind Sie gebunden? Hosting, Domain, Postfächer, Sicherungen. Ein günstiger Einmalpreis mit 36 Monaten Mindestlaufzeit ist am Ende oft der teurere Weg.
  • Läuft der alte Vertrag noch? Dann zahlen Sie im Zweifel eine Zeit lang doppelt. Prüfen Sie Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit, bevor Sie einen Starttermin festlegen.

Die übrigen Prüfpunkte für die Wahl eines Anbieters, von öffentlichen Preisen bis zu roten Flaggen im Vertrag, stehen in den 8 Kriterien für die Wahl einer Webdesign-Agentur. Ob Sie die Seite stattdessen selbst im Baukasten neu bauen, ist eine eigene Rechnung, die der Ratgeber Webseite selbst erstellen oder erstellen lassen aufmacht.

KM Digitalagentur: neu bauen zum Festpreis oder gezielt nachbessern

Die KM Digitalagentur ist eine Digitalagentur aus Eching bei München (Landkreis Freising), die Webseiten für kleine und mittelständische Betriebe zum verbindlichen Festpreis erstellt, deutschlandweit. Wir übernehmen bestehende Auftritte, bauen sie neu auf oder ergänzen nur einzelne Leistungen. Reicht bei Ihnen eine Überarbeitung, müssen Sie nicht neu bauen: Die SEO-Grundoptimierung (Texte, Titel, Technik) kostet 440 €, die Ladezeit-Optimierung 259 €, jeweils einmalig. Für den Neubau gilt der Festpreis aus der Preisliste 2026, genau so im Vertrag: Onepager 1.390 €, Firmenwebseite bis 8 Seiten 2.290 €, bis 12 Seiten 3.090 €, jeweils einmalig und inklusive aller Texte, Impressum und Datenschutz­erklärung. Ihre Domain behalten Sie. Was beim Relaunch zusätzlich anfällt, etwa die Weiterleitungen, steht mit Betrag in Ihrem Angebot. Danach kostet das Hosting 19 € im Monat: Server in Deutschland, SSL, tägliche Sicherung, Domain und zwei E-Mail-Postfächer inklusive, das dritte bis fünfte Postfach je 2 € im Monat. 12 Monate Mindestlaufzeit, danach kündbar mit einem Monat Frist zum Monatsende.

Der Ablauf: 30 Minuten Erstgespräch, danach eine schriftliche Empfehlung mit Festpreis, das Angebot gilt 14 Tage. Bei Beauftragung zahlen Sie 50 Prozent an, danach kommt der Fragebogen. Der erste Entwurf liegt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ihrem vollständig ausgefüllten Fragebogen vor, mit allen Texten. Zwei Korrekturschleifen sind enthalten. Die zweite Hälfte zahlen Sie, wenn Sie den fertigen Entwurf freigegeben haben, nach Eingang der Restzahlung geht die Seite online. Webseite und Domain gehören Ihnen ab dem ersten Tag, ohne Übernahme­gebühr. Alle Preise netto zzgl. USt., Angebote nur für Unternehmer (B2B, § 14 BGB).

Häufige Fragen zum Relaunch einer Webseite

Wann lohnt sich ein Relaunch der Webseite?

Ein Relaunch lohnt sich, wenn die Technik einer Webseite nicht mehr trägt: wenn sie am Handy nur mit Zoomen bedienbar ist, auf Software ohne Sicherheitsupdates läuft oder sich nur noch über einen Anbieter ändern lässt, der nicht mehr reagiert. Sind dagegen nur Texte, Fotos oder einzelne Seiten veraltet, reicht meist eine Überarbeitung. Als Faustregel gilt: Liegen die absehbaren Reparaturen der nächsten zwei Jahre zusammen in der Nähe des Preises einer neuen Seite, ist der Neubau die bessere Ausgabe.

Was kostet ein Website-Relaunch für einen kleinen Betrieb?

Ein Website-Relaunch kostet für eine Betriebs-Webseite bei Freelancern meist 800 bis 3.000 € und bei klassischen Agenturen 3.000 bis 15.000 €, also ungefähr so viel wie eine neue Webseite derselben Größe. Ob die Übernahme der Inhalte und die Weiterleitungen von alten auf neue Adressen enthalten sind, sollte jedes Angebot ausdrücklich sagen. Die KM Digitalagentur nennt ihre Festpreise öffentlich: Onepager 1.390 €, bis 8 Seiten 2.290 €, bis 12 Seiten 3.090 €, einmalig inklusive aller Texte, danach 19 € im Monat Hosting (alle Preise netto, B2B). Was beim Relaunch zusätzlich anfällt, steht mit Betrag im Angebot.

Verliere ich bei einem Relaunch meine Google-Platzierungen?

Die Google-Platzierungen bleiben bei einem Relaunch in der Regel erhalten, wenn jede alte Adresse dauerhaft per 301-Weiterleitung auf die inhaltlich passende neue Adresse zeigt, die internen Links umgestellt sind und die neue Sitemap in der Google Search Console eingereicht ist. Laut Google dauert es bei kleinen bis mittelgroßen Webseiten im Allgemeinen einige Wochen, bis die meisten Seiten übernommen sind, und die Sichtbarkeit kann in dieser Zeit schwanken. Riskant ist es, viele alte Adressen pauschal auf die Startseite umzuleiten oder gut besuchte Inhalte ersatzlos zu löschen.

Wie lange müssen die Weiterleitungen nach einem Relaunch bestehen bleiben?

Google empfiehlt, Weiterleitungen nach einem Umzug mit geänderten Adressen möglichst lange beizubehalten, generell mindestens ein Jahr. Am sichersten ist es, die Weiterleitungen auf dem neuen Server einzurichten und dauerhaft zu belassen, denn auch Links von anderen Webseiten, alte Lesezeichen und Drucksachen zeigen oft noch Jahre später auf die alten Adressen. Laufen die Weiterleitungen beim alten Hoster, enden sie mit dessen Vertrag.

Bleiben Domain und E-Mail-Adressen bei einem Relaunch erhalten?

Domain und E-Mail-Adressen bleiben bei einem Relaunch erhalten, wenn die Domain auf Ihren Betrieb eingetragen ist, denn E-Mail-Adressen hängen an der Domain und nicht an der Webseite. Liegt die Domain bei einem anderen Anbieter, zieht sie mit dem Auth-Code um, bei .de-Domains heißt er AuthInfo. Läuft die Domain dagegen auf den alten Anbieter, ist zuerst ein Inhaberwechsel nötig. Hängen die Postfächer an derselben Domain, gehört ihr Umzug in den Plan für den Umschalttag, damit keine Mail verloren geht.

Ist ein Relaunch ein guter Zeitpunkt für Barrierefreiheit?

Ein Relaunch ist der günstigste Zeitpunkt für eine gut lesbare und bedienbare Webseite, weil Struktur, Texte und Technik ohnehin neu entstehen. Gesetzlich verpflichtet sind kleine Betriebe mit einer reinen Informationsseite in der Regel nicht: Das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 nur für bestimmte Angebote an Verbraucher, und Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind ausgenommen, soweit sie Dienstleistungen anbieten. Ob das Gesetz im Einzelfall greift, prüft im Zweifel ein Anwalt.

Wie oft sollte man eine Webseite erneuern?

Einen festen Zyklus für das Erneuern einer Webseite gibt es nicht. Sinnvoller als ein Kalenderdatum ist ein jährlicher Kurzcheck: Funktioniert die Seite am Handy, bekommt die Software noch Sicherheitsupdates, stimmen Leistungen, Preise und Impressum, und kommen Anfragen über die Seite? Inhalte sollten laufend aktuell sein. Ein Neubau wird fällig, wenn die Technik nicht mehr gepflegt werden kann oder sich der Betrieb so verändert hat, dass Aufbau und Texte nicht mehr passen.

Ihre Webseite ist in die Jahre gekommen? Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten am Telefon, sehen wir uns Ihre Seite gemeinsam an: welche der zehn Anzeichen zutreffen, ob eine Überarbeitung reicht und was eine neue Seite bei uns kostet. Kein Callcenter, keine Rückruf-Schleife: Sie sagen, wann es passt, wir melden uns dann. Danach bekommen Sie eine schriftliche Empfehlung mit Festpreis, das Angebot gilt 14 Tage. Ob Ihre Rechtstexte stimmen, klärt im Zweifel ein Anwalt, wir klären den technischen und den kaufmännischen Teil. Telefon: +49 30 21923807. WhatsApp: +49 15566 920948.

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